Am Freitag hat der Bundestag einstimmig einen interfraktionellen Antrag mit dem Titel Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen” (PDF) verabschiedet.
In diesem Papier fordern die Parlamentarier, dass Software ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden soll. Darüber hinausgehender Patentschutz für abstrakte Lösungen auf diesen Gebieten dürfe hingegen nicht gewährt werden. Doch auch hier soll es Ausnahmen geben. Nämlich dann, wenn ein Programm eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt.
Die IT-Mittelstandsverbände Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT) begrüßen das klare Votum des Bundestages. In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages hatten sich die Verbände bereits im Vorfeld für den Antrag ausgesprochen.
“Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt”, so BITMi-Präsident Oliver Grün in einer Stellungnahme.
Auf die europäische Ebene wollen sich die Mittelstandsvertreter dabei jedoch nicht verkassen. So sei Brüssel seit Jahren außer Stande, Rechtssicherheit auf dem Softwaresektor zu schaffen. Johannes Sommer vom BIKT fordert daher: “Deutschland muss gesetzgeberisch vorangehen, um ein deutliches Signal in Richtung Brüssel zu setzen.”
BIKT und BITMi schlagen dafür eine Schutzschirmklausel im Urheberrecht vor. Sie soll verhindern, dass Patentansprüche mit urheberrechtlichen Verwertungsrechten kollidieren und diese ins Leere laufen lassen. Die Verbände empfehlen darüber hinaus, im Patentgesetz zu verankern, dass sich die Wirkung von Patenten nicht auf urheberrechtlich selbstständig geschützte Werke erstreckt.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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