Abzocke am Telefon durch Ping-Anrufe strafbar
So genannte Ping-Anrufe durch kurzes Anklingeln des Handys sind eine perfide Mache für Abzocke am Telefon. Hierzu hat das Landgericht Osnabrück entschieden, dass es sich um Betrug handelt. Dieses Urteil liegt jetzt im Volltext vor.
Ping-Anrufe zeichnen sich dadurch aus, dass die Opfer per Zufallsprinzip über den Computer kurz angerufen werden. Noch ehe sie abheben können, wird wieder aufgelegt. Auf dem Handy wird dann eine teure Mehrwertdienstenummer hinterlassen.
Doch viele der Angerufenen fallen darauf herein und rufen arglos zurück. So war es auch im zugrundeliegenden Sachverhalt, über den das Landgericht Osnabrück zu entscheiden hatte und über den wir bereits näher berichtet haben. Dort hatten die Täter mehr als 660.000 Handys angeklingelt.
Freiheitstrafe wegen Abzocke am Telefon
Das hierzu ergangenen Urteil des Landgerichtes Osnabrück vom 06.03.2013, 10 KLs 38/09, 10 KLs – 140 Js 2/07 – 38/09, in dem die Täter wegen vollendeten Betruges nach § 263 Abs. 1 StGB zu Freiheitsstrafen und einer Geldstrafe verurteilt wurden, kann jetzt hier im Volltext abgerufen werden.
Die Begründung des Gerichtes ist sehr umfangreich ausgefallen und enthält eine genaue Darstellung des Sachverhaltes nebst juristischer Würdigung.