Datenschutzverfahren gegen Google

Google Datenschutz

In einem Verwaltungsverfahren geht der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, jetzt gegen die Privatsphäre-Bestimmungen von Google vor, die laut Ansicht des Datenschützers gegen europäisches Recht verstoßen. Es geht dabei um die umstrittenen neuen Datenschutzbestimmungen, die Google im März 2012 eingeführt hat.

Google sieht sich einem neuen Datenschutzverfahren gegenüber. In einer  Mitteilung heißt es von der Hamburgischen Behörde, dass man dieses Verfahren anstrebe, um eine “datenschutzkonforme Ausgestaltung der derzeitigen Verarbeitungspraxis bei Google” durchzusetzen. Zunächst könne Google jetzt zu den Vorwürfen Stellung beziehen.

Am 1. März 2012 hatte Google neue Datenschutzbestimmungen eingeführt. Gegen die wolle Caspar nun vorgehen. Das aktuelle Verfahren ist laut Caspar Teil einer durch die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL koordinierten Aktion, die im Auftrag der in der Artikel-29-Datenschutzgruppe durchgeführt wird. In der Artikel-29-Gruppe sind die nationalen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedsländer zusammengeschlossen.

Nach Ansicht der europäischen Datenschützer verstößt Googles Datenschutzerklärung gegen die Verpflichtung zu umfassender Transparenz bezüglich der Nutzung und des Umgangs mit Anwenderdaten. Problematisch sei auch die pauschale Ermächtigung zur Erstellung umfassender diensteübergreifender Nutzerprofile und die fehlende Festlegung einer Speicherdauer der Daten.

Google hat bis Mitte August Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Anhörung entscheidet der Hamburgische Datenschutzbeauftragte über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Möglich sei der Erlass einer Anordnung, die darauf gerichtet wäre, Google zur entsprechenden Umstellung der Verarbeitungspraxis zu verpflichten.

“Der Nutzer muss klar darüber informiert werden, welche Daten zu welchen Zwecken Google verarbeitet”, stellte Caspar klar. “Die derzeitige Datenschutzerklärung ermöglicht dem Unternehmen nach unserer Auffassung, aufgrund der zahlreichen vagen Formulierungen Art, Umfang und Zweck der Datenverwendung nach Belieben selbst festzulegen. Sinn der Datenschutzbestimmungen des Unternehmens muss es jedoch sein, vorab die Grenzen der Datenverarbeitung transparent und zweifelsfrei zu bestimmen.”

Darüber hinaus sollten Nutzer selbst entscheiden können, ob und inwieweit Google die von ihnen in den diversen Diensten hinterlassenen Daten übergreifend zusammenführen und auswerten darf, fordert der Datenschützer.

Außer in Deutschland gehen auch Datenschutzbehörden in Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden und Spanien gegen Google vor. Sie hatten zuvor die Verarbeitungspraktiken des Suchkonzerns geprüft, nachdem dieser im März 2012 seine Datenschutzbestimmungen geändert hatte. Schon Anfang April kündigten sie an, “gleichzeitig und aufeinander abgestimmt” Strafmaßnahmen gegen Google zu verhängen.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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