Die Pläne der Telekom, ab 2016 die DSL-Bandbreiten nach bestimmten Volumina zu kappen, sorgen landesweit für großes Aufsehen. Auch die Politik hat die Telekom inzwischen für die so genannten “Drosselkom”-Pläne kritisiert. Fraglich ist bislang aber, in wie weit die Telekom damit gegen den Rechtsgrundsatz der Netzneutralität verstößt. “Wir wollen ein Grundsatzurteil, das dem Verbraucher Sicherheit verschafft”, sagte ein Sprecher gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus.
Die Verbraucherschützer seien entschlossen, gegen die Telekom zu klaten, auch wenn die Telekom die Pläne bereits abgeschwächt hat: Ursprünglich sollte die Bandbreite bei Erreichen eines bestimmten Inklusivvolumens ab 2016 auf 384 KBit/s reduziert werden. Nach heftigen Protesten seitens Politik und Verbrauchern knickte die Telekom Mitte Juni aber ein und setzte das Bandbreitenlimit auf 2 MBit/s herauf.
Die Verbraucherzentrale sieht dem Focus-Bericht zufolge eine “Wiederholungsgefahr”. Sie fordert daher, dass die Telekom eine Unterlassungserklärung abgibt, künftig auf eine ähnlich drastische Geschwindigkeitsreduzierung zu verzichten.
Schon im Mai hatte die Verbraucherzentrale NRW die Telekom wegen der seit 2. Mai gültigen Drosselungsklausel in ihren DSL-Verträgen für Neukunden abgemahnt und die Streichung des entsprechenden Passus gefordert. Die Verbraucherschützer sehen in der Beschränkung der Bandbreite bei Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Sie stören sich in ihrer Abmahnung vorrangig daran, dass im Rahmen von mit Flatrates beworbenen Verträgen Begrenzungen eingeführt werden.
Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 16. Mai hatte die Telekom verstreichen lassen. Bis heute hat der Konzern keine solche Erklärung unterzeichnet. Nun müssen die Gerichte entscheiden, ob die Klausel zur Flatrate-Drosselung zulässig ist oder nicht.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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