CC statt BCC: Bußgeld wegen offenem E-Mail Verteiler
Wer an einen Mail-Verteiler per CC offen E-Mails schickt, verstößt damit unter Umständen gegen den Datenschutz. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat jetzt in einem entsprechenden Fall ein Bußgeld in unbekannter Höhe verhängt. Beim Versenden einer Nachricht an mehrere Adressaten ist also besondere Vorsicht geboten.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat gegen die Angestellte einer Firma ein Bußgeld verhängt, da sie ihre E-Mail mit einem offenen Verteiler per CC versendet hat.
In einer aktuellen Pressemitteilung erklärt das BayLDA den Sachverhalt wie folgt:
“Eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens hat an Kunden eine E-Mail verschickt, die ausgedruckt zehn Seiten umfasst, wobei neuneinhalb Seiten die E-Mail-Adressen ausmachen und eine halbe Seite die Information beinhaltete, dass man sich zeitnah um die Anliegen der Kunden kümmern werde.”
Die Aufsichtsbehörde sah hierin eine Datenschutzverletzung.
Bei E-Mail-Adressen, die in erheblichem Umfang aus Vornamen und Nachnamen zusammengesetzt seien, handle es sich um personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Diese personenbezogenen Daten dürften an Dritte nur dann übermittelt werden, wenn eine Einwilligung vorliege oder eine gesetzliche Grundlage gegeben sei.
Da beide Voraussetzungen nicht gegeben sei, liege ein Datenschutzverstoß vor.
Über die Höhe des Bußgeldes ist nichts bekannt.