Dieses neue Vorhaben haben sich die Werbetreiber in einem aktualisierten Dokument mit dem Titel “Best Practices Guidelines for Ad Networks to Address Piracy and Counterfeiting” festgeschrieben. Darin wird dargelegt, wie über “Benachrichtungen und Takedown”-Mechanismen Werbung von Seiten, die gefälschte Produkte oder sich bei Urheberrechts-Verstößen engagieren, herunter genommen werden können. Diese Mechanismen ähneln denen, die genutzt werden um solche Ergebnisse aus den Suchanfragen von Suchmaschinen heraus zu halten.
Die Initiative bekommt von der US-Stelle für “Intellectual Property Enforcement” und dem Büro für Interaktive Werbung Unterstützung.
Aber warum werben Unternehmen wie Google oder Microsoft überhaupt auf zweifelhaften Seiten? Viele dieser Werbe-Anzeigen, werden automatisiert ausgerollt. Daher kann es durchaus vorkommen, dass ein Google-Algorithmus auf einer Torrent-Such-Seite Werbung einblendet, weil es einen relevanten Begriff dazu findet. Wenn nun ein Nutzer auf diese Werbung klickt, bekommt der Betreiber der Seite Geld und natürlich Google oder Microsoft oder ein anderer Betreiber eines solchen Dienstes. Und somit unterstützt zum Beispiel Microsoft damit auch Seiten mit Geld, die gefälschte Office-Produkte vertreiben.
Man könne solche Seiten nicht aus dem Web verbannen, oder im Einzelfall Urheberrechtsverstöße feststellen. Aber man könne solche Webseiten “be- oder verhindern”. Allerdings müssen die Inhaber der Rechte wie im Fall des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) den Werbebetreiber zunächst über den Rechtsverstoß informieren, bevor die Werbung von der Seite entfernt wird.
Dennoch ist fraglich, in wie weit diese Selbstverpflichtung auch Wirkung zeigt. Zum einen wird ein Verstoß nicht bestraft. Und zum andern, gibt es ja neben Google AdWords und den Angeboten der anderen Unternehmen ja auch viele kleinere Anbieter, die vielleicht weniger Skrupel haben, auch mit unseriösen Seiten Geschäfte zu machen.
Auch der Chef des US-Dachverbandes der Filmindustrie MPAA, Christophper J. Dodd, hat hier seine Zweifel: “Ein kleiner Schritt vorwärts, der nur eine kleine Untermenge des Problems angeht und einen unangemessen großen Teil der Bürde den Rechteinhabern auferlegt, reicht nicht aus.”
Die Entertainment-Branche, die indiesem Fall der Haupbetroffene ist, hatte sich mit dem umstrittenen Gesetzesvorhaben SOPA (Stop Online Piracy Act) bereits für ein deutlich häteres Durchgreifen stark gemacht. Der Gesetzentwurf schrieb Internet Service Providern vor, auf gerichtliche Anordnung hin den Zugang zu beschuldigten Websites zu sperren. Allerdings scheiterte dieser Entwurf.
[mit Material von Max Smolaks, TechWeekEurope]
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