Wichtiger Schritt für ein einheitliche EU-Patentgericht
Die EU will den Rechtsrahmen für einen EU‑weiten Patentschutz vervollständigen und unter anderem auch die “Brüssel-I-Verordnung” aktualisieren. Damit will die EU wichtige Hürden für ein europäisches Patentgericht ausräumen.
Die EU will den Rechtsrahmen für einen EU-weiten Patentschutz ergänzen und die Vorschriften für die Rechtsprechung der Gerichte sowie die Anerkennung von Urteilen aktualisieren. Dieser Schritt würde würde juristische Lücken beim einheitlichen Patentschutz aus dem Weg räumen. Die EU wäre damit auf dem Weg zu einem europäischen Patentgericht, dem so genannten Einheitliche Patentgericht (EPG) einen großen Schritt näher, so die EU in einer Mitteilung.
“Durch geänderte Vorschriften für die Anerkennung von Urteilen schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass das neue Einheitliche Patentgericht die Arbeit aufnehmen kann”, so Viviane Reding, EU-Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. Bei einem Streitfall müssten Unternehmen nicht mehr die Gerichten in verschiedenen Ländern kontaktieren. Der Schutz von Patenten würde dadurch vereinfacht.
Das EPG soll die ausschließliche Zuständigkeit für Patentstreitigkeiten besitzen, um zu vermeiden, dass mehrere Verfahren bei bis zu 28 nationalen Gerichten anhängig sind. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung.
Doch die Vereinfachte Rechtslage wäre nur ein Vorteil, den sich die EU-Kommission verspricht. Auch geht Brüssel von einem Innovationsschub für Europa aus. “Wenn die Verfahren unbürokratischer und kostengünstiger werden und die Rechtssicherheit steigt, weil man es nicht mehr mit 28 unterschiedlichen, teils widersprüchlichen Systemen zu tun hat, gewinnt der Binnenmarkt an Attraktivität”, so Reding. “Dieses Beispiel veranschaulicht sehr gut, wie Wachstumsimpulse von Maßnahmen im Justizbereich ausgehen können.”
“Damit Europa wettbewerbsfähig bleibt, müssen innovative Unternehmen unbedingt so rasch wie möglich von den lange erwarteten Vorteilen des einheitlichen europäischen Patents profitieren können”, kommentiert der für den Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnie dieses Vorhaben. “Auch wenn die politische Einigung vom Dezember 2012 ein großer Durchbruch war, wird das einheitliche Patent erst mit der Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts Realität. Genau das muss uns möglichst schnell gelingen, und mit dem heute vorgelegten Vorschlag sind wir diesem Ziel wieder ein gutes Stück näher gekommen.”
Der Vorschlag sieht vor, durch eine Änderung an der sogenannten Brüssel-I-Verordnung zu präzisieren, wie die gerichtliche Zuständigkeit im Kontext des Einheitlichen Patentgerichts geregelt ist. Zudem soll geklärt werden, in welcher Form die Verordnung für die Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens über das Einheitliche Patentgericht sind, und den übrigen Mitgliedsstaaten gilt.
Bisher beteiligen sich 25 EU-Staaten an dem einheitlichen Patentrahmen, der allen Mitgliedern der Europäischen Union offensteht. Das EPG ist schon mit dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013eingerichtet worden. Jetzt müssen die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament dem Vorschlag zustimmen, damit dieser rechtsgültig wird. Zudem fordert die Kommission die Mitgliedsstaaten auf, das Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht schnellstmöglich zu ratifizieren und die nötigen Vorarbeiten abzuschließen, damit das Gericht seine Arbeit aufnehmen kann.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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