E-Book-Preisabsprachen: Verlage kritisieren Auflagen für Apple

Die fünf großen Buchverlage Hachette, HarperCollins, Holtzbrinck, Penguin und Simon & Schuster haben das US-Justizministerium aufgefordert, seine im Streit um E-Book-Preisabsprachen geforderten Auflagen für Apple zu überdenken. In einem in der vergangenen Woche eingereichten Einspruch behaupten Unternehmen, die geplanten Maßnahmen würden “die Nutzung des Agenturmodells” für den Vertrieb elektronischer Bücher für einen Zeitraum von fünf Jahren “unmöglich machen”. Das berichtet das Wall Street Journal.

E-Book Streit zwischen Apple und Department of Justice
E-Book Streit zwischen Apple und Department of Justice

Das Department of Justice bestrafe in Wirklichkeit die Parteien, die zuvor einen Vergleich abgeschlossen hätten, schreiben die fünf Verlage, und das Ganze unter dem Deckmantel einer Strafe für Apple. Die Auflagen für Apple stünden zudem im Widerspruch zu den Vereinbarungen, die das Justizministerium mit den Verlagen vor Beginn der Verhandlung gegen Apple getroffen habe.

“Obwohl sie ihr Ziel der Wiederherstellung des Wettbewerbs erreicht haben, wollen die Kläger nun weitere ungerechtfertigte Sanktionen gegen die Beklagten durchsetzen, wodurch sie jeden Verlag um die Vorteile eines Vergleichs mit dem Kläger bringen”, heißt es weiter in dem Einspruch.

Das Agenturmodell erlaubt es den Verlagen, Händlern Preise für elektronische Bücher vorzugeben, die wiederum eine Provision erhalten. Dem steht das “Großhandelsmodell” gegenüber, bei dem Verlage einen Listenpreis festlegen, die Händler aber frei bestimmten dürfen, zu welchem Preis sie einen Titel verkaufen.

Im Juli hatte ein Gericht Apple wegen illegaler Preisabsprachen für schuldig gefunden. Das US-Justizministerium will mit seinen Vorschlägen künftige Manipulationen verhindern. Dafür soll Apple seine mit den fünf großen Verlagen bestehenden Vereinbarungen kündigen und einen gerichtlich bestellten Kartellwächter akzeptieren. Außerdem soll es Firmen wie Amazon erlauben, in ihren E-Book-Apps für iOS käufliche Inhalte zu verlinken.

Apple bezeichnete die Vorschläge als vage, zu weitreichend und ungerechtfertigt. Sie seien ein “drakonischer Eingriff in Apples Geschäft” und stünden in keinem Verhältnis zu den vorgeworfenen Rechtsverletzungen oder dem möglichen Schaden.

Das zuständige Gericht muss den Vorschlägen beider Parteien noch zustimmen. Eine Anhörung zu den Auflagen findet am 9. August statt. Die Höhe des Schadenersatzes, der auf bis zu 500 Millionen Dollar geschätzt wird, soll in einer separaten Verhandlung ermittelt werden.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

Redaktion

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