Aktionärsklage gegen ehemaligen HP-CEO Mark Hurd abgewiesen
Mark Hurd kann für den Skandal den um seine Person wegen gefälschter Spesenabrechnungen und einer angeblichen sexuellen Belästigung im Jahr 2010 gab, nicht belangt werden.
Mit der Begründung, dass die HP-Vorgabe “offen, ehrlich und direkt” zu agieren, zu vage formuliert sei, weist das US-Bundesbezirksgericht San Francisco eine Aktionärsklage Klage gegen den früheren CEO von Hewlett-Packard, Mark Hurd, zurück. Dieser Passus sei zu allgemein gehalten, um tatsächlich vor Gericht einklagbar zu sein, teilte das Gericht mit.
Hurd war im August 2010 als HP-Chef zurückgetreten, nachdem Vorwürfe wegen sexueller Belästigung und gefälschter Reisekostenabrechnungen laut wurden. Eine interne Untersuchung ergab, dass Hurds Affäre mit der externen Beraterin Jodie Fisher keine Belästigung war. Dennoch hätte dieser Vorfall dem Unternehmen gemeldet werden müssen. Mit den falschen Spesenabrechnungen habe Hurd versucht, die Affäre zu vertuschen.
Dies nahmen einige Investoren, angeführt vom Cement & Concrete Workers District Council Pension Fund aus New York, zum Anlass, eine Klage gegen HP und Mark Hurd einzureichen. Die Begründung lautete, es seien Ethik-Standards verletzt worden, die sich HP selbst gesetzt habe. Die Kläger haben nun 30 Tage Zeit, die Klage umzuformulieren.
Hurd war seit 2005 CEO und Präsident von HP und wurde 2006 zum Vorsitzenden des Board of Directors berufen. Nach seinem Abgang hatte ihn auch sein früherer Arbeitgeber verklagt, ihr Rechtsstreit wurde aber noch im Herbst 2010 außergerichtlich beigelegt.
Hurd ist heute President bei Oracle, wo er ohne Boni fast eine Million Dollar jährlich verdient und als potenzieller Nachfolger von CEO Larry Ellison gehandelt wird. Oracle und HP lehnten eine Stellungnahme ab.
[mit Material von Jakob Jung, ChannelBiz.de]