VDSL-Vectoring der Deutschen Telekom bekommt Segen der EU

Die Europäische Kommission erlaubt die im überarbeiteten Entscheidungsvorschlag der Bundesnetzagentur enthaltenen Sonderregeln für die Einführung des VDSL Vectorings, so ein Sprecher der Bundesnetzagentur gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. Es bestünden seitens der EU keine ernsthaften Bedenken. Daher könne eine endgültige Entscheidung noch in diesem Monat fallen.

Das Vectoring erlaubt bei kupferbasierten Anschlussnetzen höhere Übertragungsraten als bei der bisher eingesetzten VDSL-Technik. Vectoring reduziert in erster Linie die Störungen aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels. Dadurch sind Datenraten von bis zu 100 MBit/s möglich. Das entspricht dem Niveau von Glasfaser, ist für Anbieter jedoch deutlich günstiger. Daher könnte die Entscheidung der EU jetzt indirekt den Glasfaserausbau behindern.

Voraussetzung für Vectoring ist aber der Zugriff auf alle Kupfer-Doppeladern am Kabelverzweiger (KVz) – den grauen Verteilerkästen am Straßenrand – durch einen einzigen Anbieter. Ein entbündelter Zugriff, also eine Aufteilung der Leitung auf mehrere Anbieter, ist damit nicht mehr möglich.

Der im April vorgelegte erste Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur zur Einführung von Vectoring im Netz der Deutschen Telekom besagte, dass der Bonner Konzern seinen Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) – der sogenannten letzten Meile – an bisher nicht erschlossenen KVz grundsätzlich weiterhin genehmigen muss. Allerdings durfte die Telekom demnach den Zugang zur KVz-TAL unter bestimmten Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann.

Kritiker wie der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sahen darin eine Benachteiligung der Wettbewerber und forderten Nachbesserungen. Mit ihrem überarbeiteten Regulierungsvorschlag vom Juli kam die Bundesnetzagentur dieser Forderung nach. Er sieht unter anderem einen erweiterten Bestandsschutz zugunsten der Telekom-Konkurrenten vor. Eine sogenannte Vectoring-Liste soll zudem allen Marktakteuren Rechtssicherheit und Chancengleichheit für den Einsatz von Vectoring geben.

Die EU-Kommission griff die Vorschläge auf und wies noch auf einige Verbesserungsmöglichkeiten hin, etwa in Zusammenhang mit der Bereitstellung eines Bitstromprodukts als Alternative zu VDSL. “Die Beschlusskammer hat im Vectoringverfahren eine technisch, rechtlich und ökonomisch komplexe Thematik zügig und gründlich aufgearbeitet und schließlich im Dialog mit den Marktteilnehmern für den Fall des Erstausbaus eines Gebiets eine interessengerechte Lösung gefunden”, lobt Breko-Präsident Ralf Kleint. “Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Bundesnetzagentur den Hinweisen der Kommission ebenso offen begegnet und durch deren Umsetzung auch für einen ausreichenden Bestandsschutz sorgt.”

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Redaktion

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