Dieses Jahr wurde Google schon mehrmals von der EU ermahnt: Sollte Google weiter wettbewerbsfeindliche Methoden verfolgen, drohe ein offizielles Verfahren mit einer Strafe bis zu fünf Milliarden Euro. Die bisherigen Ermittlungen sind nur eine Voruntersuchung. In solchen Fällen bemüht sich die EU um eine Einigung, denn so ein Verfahren zieht sich gewöhnlich über mehrere Jahre. Die Entscheidung kommt für Konkurrenten des beklagten Unternehmens oft zu spät.
Die ersten Vorschläge von Google hatte die EU Ende April öffentlich gemacht und Konkurrenten um Rückmeldungen gebeten. Zu dieser Zeit stand bereits fest, dass Google bei seinen Vorschlägen nochmals Hand anlegen muss. EU-Kommissar Joaquín Almunia forderte Mitte Juli weitere Zugeständnisse. Die bisherigen Vorschläge “sind nicht ausreichend, um unsere Bedenken zu zerstreuen”.
Die April-Vorschläge von Google sehen vor, dass Nutzer die eigenen Dienste, wie Shopping und Reisen, von den Suchergebnissen ausschließen können. In der Nähe von Google-Einträgen würden darüber hinaus mindestens drei Konkurrenzunternehmen angeführt. Verlage sollen Artikel als für Google News geeignet oder nicht markieren können. Des Weiteren will Google keine anderen Suchdienste mehr indizieren. Für Werbetreibende, deren Google-Anzeigen und Angebote andere Anzeigennetzwerke umfassen, soll es Erleichterungen geben. Alle diese Maßnahmen verspricht das Unternehmen auf fünf Jahre in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen einzuhalten, um so dem seit Jahren drohenden Kartellverfahren zu entgehen.
Die EU nannte die Vorschläge “nicht ausreichend”, obwohl Google davon ausging “ziemlich gute Arbeit” geleistet zu haben. Der britische Preisvergleichsdienst Foundem, ein vertikaler Google-Konkurrent, bezeichnete die Schritte als “ungeeignet” und forderte die EU-Kommission auf, diese abzulehnen.
Fast 90 Prozent des Suchmarktes wird von Google kontrolliert. Wie sich dies speziell auf Mitbewerber in Nischenmärkten, wie Preisvergleiche oder Reisedienste, auswirkt und welche Maßnahmen gegensteuern können, versucht die EU seit drei Jahren herauszufinden. Noch vor Jahresende wird mit einer Entscheidung gerechnet. Kartellstrafen der EU können bis zu einer Höhe von 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
[mit Material von Frank Kalenda, ZDNet.de]
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