Auch ehemalige Kunden können vom Vodafone-Datenklau betroffen sein
Telekommunikationsunternehmen speichern die Daten ihrer Kunden teilweise noch Monate nach der Kündigung. So kam es, dass ein ehemaliger Kunde von Vodafone nun über den Diebstahl seiner Daten informiert wurde.
Einer unserer Mandanten teilte uns heute mit, dass er einen Brief von Vodafone zugesandt bekam. Das Unternehmen informierte ihn darüber, dass er leider vom Datendiebstahl betroffen sei. So weit, so gut. Die Betroffenen werden wie angekündigt per Brief informiert. Das erstaunliche hier ist allerdings, dass der Betroffene schon seit über einem halben Jahr kein Vodafone Kunde mehr ist.
Nach vier Jahren kündigte er wirksam seinen Vertrag mit dem Mobilfunkunternehmen. Die Kündigungsbestätigung erreichte ihn am 11. Januar diesen Jahres. Ganze acht Monate später konfrontiert man ihn nun mit dem Diebstahl seiner persönlichen Daten.
Es stellt sich die Frage wie lange Vodafone die Daten seiner Kunden speichert und wie viele ehemaligen Kunden sich nun Gedanken darüber machen müssen, ob sie womöglich auch betroffen sind.
Daten müssen nicht direkt nach der Kündigung gelöscht werden
Rechtlich gesehen dürfte es so sein, dass Vodafone erst verpflichtet ist, die Daten mit Ablauf des Jahres in dem gekündigt worden ist, zu löschen. Dies regelt §95 III TKG.
Die Daten sind allerdings sofort zu löschen, wenn dies ausdrücklich verlangt wird und kein sachlicher Grund für die weitere Speicherung vorliegt. Dies könnte der Fall sein, wenn eventuell noch Abrechnungen zu erwarten sind. Dies ergibt sich aus §35 des Bundesdatenschutzgesetzes.