Jetzt bekommen Brasilianer endlich auch ein iPhone von Apple, wenn sie sich ein iPhone in ihrem Heimatland kaufen. Vor Gericht hat sich Apple gegen die brasilianische Firma Gradiente durchgesetzt, die die exklusiven Markenrechte für sich beanspruchte. Apple darf seine Smartphones nun offiziell unter dem Namen iPhone verkaufen, ohne Angst haben zu müssen verklagt zu werden.
Der Eigentümer von Gradiente, IGB Electronia, bezeichnet sein Android-Smartphone “Gradiente iphone”. Im Jahr 2000, mehrere Jahre vor dem ersten iPhone, beantragte IGB Electronia die Markenrechte. Erhielt sie aber laut BNAmericas erst 2008.
Im Dezember 2012, einen Monat bevor die Markenrechte ausgelaufen wären, brachte IGB Electronica sein “Gradiente iphone” auf dem Markt. Einen Antrag Apples auf Registrierung der Marke iPhone lehnte das brasilianische Institut für Markenschutz (INPI) ab, denn IGB besaß die älteren Rechte. Apple legte gegen die Entscheidung Einspruch ein.
Der zuständige Berufungsrichter Eduardo de Brito bezeichnete in seiner Urteilsbegründung Apples iPhone als “weltbekannt”, wie die Nachrichtenagentur AFP meldet. Die exklusiven Namensrechte dem Gradiente iphone einzuräumen, sei gegenüber Apple nicht fair, da “alle diese (Apple-)Produkte bekannt sind und die Anhängerschaft auf ihre Leistung und Güte als Produkt zurückzuführen ist”.
Darüber hinaus führte der Richter aus, dass Gradientes Name nur eine Kombination aus “Internet” und “Phone” sei, um ein Mobiltelefon mit Internetzugang zu beschreiben. Dagegen habe Apple eine umfangreiche “i”-Produktreihe in mehreren Ländern registriert.
IGB Electronica und Apple müssen sich dem Urteil nach den Namen iPhone in Brasilien teilen. IGB Electronica will gegen das Urteil in Berufung gehen.
Apple ist bekannt für seine harte Durchsetzung ihrer Markenrechte. Im Jahr 2011 reichte das Unternehmen einen Einspruch beim Patentamt gegen ein Mutter-Kind-Café in Bonn ein, weil das Logo aus seiner Sicht dem Apple-Apfel zu ähnlich war. Interessanterweise sah sich Apple bereits selbst wegen seinem eigenen Namen vor Gericht. Im Markenstreit mit den Ex-Beatles und deren Erben aufgrund ihrer Plattenfirma Apple Corps Ltd. erstritt sich die Computerfirma das Recht auf den Namen Apple. Apple durfte ungestört den gleichen Namen wie die Plattenfirma tragen solange sie nichts mit Musik am Hut hätten. Das änderte sich mit iPods und iTunes. Eine Richterin entschied zu Gunsten des Unternehmens aus Cupertino.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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