Zahlreiche Anfragen stellten auch die Türkei (6226), Großbritannien (4404) und Frankreich (4379). Mehr als jeweils 1000 Anträge auf die Herausgabe von Nutzerdaten reichten nur noch Australien und Brasilien ein.
Nach eigenen Angaben gab Microsoft nur in 817 Fällen Nutzerinhalte weiter, dies entspricht einem Anteil von 2,19 Prozent. 749 Fälle betrafen Anwender aus den USA. Auf 28.698 Anfragen erhielten Behörden, was Microsoft als “Nicht-Inhalte” bezeichnet. Dabei handelt es sich um Informationen wie die zur Anmeldung bei Microsoft verwendete E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, Anschrift, IP-Adresse und Geschlecht.
Laut Microsoft sind Inhalte die Daten, die Kunden selber erstellen oder speichern, dazu zählen unter anderem E-Mails oder auf SkyDrive abgelegte Dokumente und Fotos. Das Unternehmen bekräftigt, dass nur auf einen Gerichts- oder Durchsuchungsbeschluss Daten an Strafverfolgungsbehörden weitergeben werden.
Auffallend ist auch, dass nahezu alle Anfragen, die Microsoft zwischen Januar und Juni 2013 erhielt, auf Daten von Verbrauchern abzielten. Um die Daten von Enterprise-E-Mail-Konten sei es nur bei 19 Anfragen gegangen, heißt es in dem Bericht – alle kamen aus den USA.
Nicht in der Statistik enthalten sind Daten zu Anfragen nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Der Grund ist, dass es Internetfirmen in den USA untersagt ist, diese Informationen zu veröffentlichen. Allerdings gehört Microsoft – neben Google, Facebook und Yahoo – zu einer Gruppe von US-Unternehmen, die für eine Offenlegung von NSA-Anfragen geklagt haben. Ihrer Argumentation nach, habe die Regierung bislang keine angemessenen Gründe dafür vorgelegt, dass die Veröffentlichung der Daten ihren Interessen schade. Das Verbot widerspreche darüber hinaus dem im ersten Verfassungszusatz verankerten Recht auf Redefreiheit.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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