Apples Gummiband-Patent ist ungültig

Apples Patent für die Fotoverwaltung hat das Bundespatentgericht für ungültig erklärt. Das Schutzrecht beschreibt einen Aspekt des “Gummiband-Effekts”. Jedoch handelt es sich dem Urteil zufolge um “Prior Art”, also eine zuvor bekannte Technik. Das Patent hat Apple bereits mit Erfolg gegen Motorola Mobility und Samsung genutzt.

apple_gerichtDas Apple-Patent EP2059868 für ein “tragbares elektronisches Gerät zur Fotoverwaltung” hat das Bundespatentgericht in München für ungültig befunden. Es beschreibt einen Aspekt des als “Gummiband-Effekt” bezeichneten Zurückschnalzens des Bildschirms, wenn das Ende einer Seite oder Seitenfolge erreicht ist. Die deutschen Niederlassungen der Google Tochter Motorola Mobility und des koreanischen Elektronikkonzerns Samsung haben laut Computerworld das Schutzrecht beanstandet.

Nach Angaben der Gerichtssprecherin Ariane Mittenberger-Huber wurde das Patent annulliert, da Apple es erst nach einer öffentlichen Präsentation der fraglichen Technik eingereicht habe. Der damalige Apple-CEO Steve Jobs habe den Gummiband-Effekt bereits bei seiner ersten iPhone-Keynote im Januar 2007 präsentiert, der Antrag sei aber erst vom Juni 2007.

Prior Art sei jedoch der Hauptgrund für die Abweisung des Patents, zitiert Computerworld die Sprecherin. Das bedeutet, dass das Bundespatentgericht die Technik, die geschützt werden soll, nicht als eine neue Erfindung ansieht.

Auf einen wichtigen Unterschied zwischen den Patentgesetzen in den USA und Europa beziehungsweise Deutschland weist der Patentblogger Florian Müller hin. Bis zu zwölf Monate Zeit hatten 2007 US-Erfinder, eine Erfindung patentieren zu lassen. Die neue Technik durfte in diesem Zeitraum auch öffentlich präsentiert werden. “In Europa gab es jedoch nie eine solche Gnadenfrist für Patentanträge, und selbst eine öffentliche Präsentation durch den Erfinder konnte immer gegen ihn eingesetzt werden, falls sie vor dem Einreichen des Antrags stattfand”, schreibt Müller.

“Überraschend ist, dass Apple keine geeigneten Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat”, zitiert Computerworld den britischen Experten für Patentrecht Kevin Mooney. Um eine frühzeitige Offenlegung zu verhindern, halten sich erfahrene Unternehmen, die das Risiko kennen, gewöhnlich an strenge Regeln. Als “Grundwissen für Patentanwälte” bezeichnet er den fraglichen Unterschied zwischen den Patentgesetzen in Europa und den USA.

Bereits mehrfach konnte Apple das Patent in Europa durchsetzen. Ein europaweites Verkaufsverbot für die Samsung-Smartphones Galaxy S, S2 und Ace hatte ein niederländisches Gericht im Jahr 2011 verhängt. Das Landgericht München gab darüber hinaus 2012 Apple Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Motorola Mobility statt.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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