PC-Fritz: Einstweilige Verfügung gegen “haltlose Vorwürfe” durch Microsoft

Der Software-Händler PC-Fritz hat vor der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erwirkt. Das Gericht untersagt es Microsoft, die Behauptung zu verbreiten, “die Antragstellerin vertreibt und/oder besitzt gefälschte Software und Raubkopien des Betriebssystems ‘Windows 7′”.

Die Vorwürfe von Microsoft nennt der Händler aus Halle “haltlos”. Vor rund zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft Halle in den Geschäfts- und Lagerräumen von PC Fritz sowie in Privatwohnungen von Mitarbeitern eine Razzia durchgeführt. Diesem Schritt war eine Anzeige von Microsoft vorausgegangen.

Wie es außerdem in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln heißt, die silicon.de vorliegt, hatte Microsoft zudem behauptet, dass ihm durch das Verhalten von PC Fritz wirtschaftliche Einbußen und Kunden sowie Händlern Schäden entstanden seien.

Darüber hinaus soll PC Fritz laut Darstellung des Softwarekonzerns “gefälschte Datenträger Sicherungskopien nachempfunden” haben sowie “Raubkopien mit einer eigenen Verpackung und gefälschten Echtheitszertifikaten versehen und zu weit unter dem Marktpreis liegenden Konditionen vertrieben” haben.

All diese Aussagen hat das Landgericht Köln Microsoft nun untersagt. Bei Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung droht dem Konzern ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Schon vor zwei Wochen hatte PC-Fritz-Geschäftsführer Maik Mahlow gegenüber ZDNet rechtliche Schritte gegen Microsoft angekündigt: “Die von Microsoft veröffentlichte, verleumderische und rufschädigende Mitteilung lassen wir von unseren Anwälten überprüfen und werden eine Einstweilige Verfügung gegen diese Behauptung erwirken.” Dies ist nun gelungen.

Mahlow sieht sein Unternehmen als Opfer einer Kampagne, mit der Microsoft den legalen aber unerwünschten Handel mit OEM-Datenträgern unterbinden will. Ähnlich soll der Konzern schon im vergangenen Jahr beim Berliner Händler Softwarebilliger.de vorgegangen sein. Auch damals seien mit dem Vorwurf, dass der Anbieter illegal angefertigte Kopien vertreibe, medienwirksam tausende Datenträger beschlagnahmt worden, um sie auf ihre Echtheit zu untersuchen. Für den Betroffenen sei das eine Katastrophe, da eine Vorverurteilung stattfinde – nicht zuletzt auch dadurch, dass vorab informierte Journalisten mit Kameras anwesend gewesen seien und die Durchsuchung gefilmt hätten. Microsoft versuche mit solchen Aktionen, den Handel mit gebrauchter Software mit unfeinen Mitteln zu unterbinden.

“Bei den von uns angebotenen Produkten handelt es sich ausschließlich um Microsoft-Originalprodukte, die Datenträger sind alle mit einer fälschungssicheren Mould Code IFPI Nummer versehen. Dieser befindet sich im Innenring des Datenträgers. Die Echtheitszertifikate werden ausschließlich über den Microsoft Service online oder telefonisch aktiviert”, erklärte ein Sprecher von PC Fritz. Der Wiederverkauf von Recovery-Datenträgern sei laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2000 (Aktenzeichen I ZR 244/97) ausdrücklich für legal befunden worden und am 6. Oktober 2011 habe das Gericht sogar erklärt, auch der Einzelverkauf von Recovery-CDs ohne Echtheitszertifikat sei legal (Aktenzeichen: I ZR 6/10).

Ende März dürfte PC Fritz Microsoft und der Konkurrenz erstmals ein Dorn im Auge gewesen sein. Damals warb das Ende 2012 mit seinem Online-Angebot gestartet Unternehmen aus Halle in bekannten Onlinemedien mit besonders günstigen Aktionspreisen für Windows 7, Windows XP und Office 2010. Erklärtes Ziel war es damals, bis zum Jahresende zu den Top Ten unter den Online-Shops für Computer und Software in Deutschland zu zählen.

Die günstigen Preise, so erklärte das Unternehmen damals in einer Pressemitteilung, könne man “durch internationalen Einkauf von OEM-Software im großen Stil” unterbreiten. Man garantiere Original-Produkte, so Geschäftsführer Maik Mahlow. Kurz darauf vermarktete PC Fritz über die Site Restposten.de die englische Version von Microsoft Office 2010 sowie weitere Software zu ausgesprochen günstigen Preisen. Die angebotene Office-2010-Version beinhaltete dabei ein kostenloses Upgrade auf Office 2013 Professional. Wahrscheinlich nutzt das Unternehmen damit Lücken in Microsoft Lizenzbestimmungen geschickt aus – was dem Softwarehersteller nicht gefallen haben dürfte.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

Redaktion

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  • So schnell kann man gar nicht schauen, wie in Köln gegen einen Abwesenden eine Einstweilige Verfügung verhängt werden kann.
    Auch ich wurde dort vor Jahren einmal in Abwesenheit Opfer und musste dann eine beträchtliche Summe für eine anwaltliche Vertretung aufbringen. Im Verfahren stellte sich der Wahrheitsgehalt meiner geäußerten und verfolgten Behauptung heraus, und der Antragsteller wanderte in den Knast...
    Eine ZPO, die derartige Spielräume her gibt, ist wohl eher einer Bananenrupublik angemessen.

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