Zurzeit wird die Störerhaftung gerade im Filesharing-Bereich diskutiert und in Frage gestellt. Als Störer haftet demnach grundsätzlich jeder, der einen nicht ausreichend gesicherten W-LAN-Anschluss hat und somit die Möglichkeit schafft, über den Internetanschluss bspw. Filesharing zu betreiben. Dies wurde im Jahr 2010 durch das Urteil “Sommer unseres Lebens” vom BGH entschieden.
Das Schaffen dieser potentiellen Gefahrenquelle führt demnach zur automatischen Haftung des Anschlussinhabers. Dies führt vor allem dort zu vermehrten Problemen, wo eine unbegrenzte Anzahl an Personen Zugriff zum W-LAN eines anderen haben- so beispielsweise in Cafés, Hotels und Restaurants, die ein freies und kostenloses W-LAN anbieten. Dort lässt es sich nur schwer nachvollziehen, wer genau Filesharing und andere illegale Prozesse mit dem zur Verfügung stehenden W-LAN betrieben hat.
Ein Interessenkonflikt lässt sich nicht vermeiden. Auf der einen Seite möchte man den Nutzern freies Internet zur Verfügung stellen, auf der anderen Seite aber auch das geistige Eigentum der Rechteinhaber und die dahinter stehenden Urheberrechte schützen. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Anschlussinhaber ihren Internetanschluss nicht mehr öffentlich zur Verfügung stellen- zum Leid aller Nutzer.
Dort, wo viel diskutiert wird und vor allem viele Menschen betroffen sind, ist die Politik nicht weit entfernt. SPD, Grüne, Linke und die Piraten haben sich zu dem Thema geäußert und es zum Inhalt ihres Wahlprogramms gemacht. Diese Parteien wollen im Falle eines Wahlsieges die Abschaffung der Störerhaftung durchsetzen. So formulierte es Gesche Joost, Design-Professorin an der Universität der Künste in Berlin und Netzpolitik-Expertin im Kompetenzteam von Peer Steinbrück.
Die Bundesregierung sieht dies jedoch anders, denn bzgl. der Störerhaftung sieht sie- trotz angestrebten Ausbaus der öffentlich-zugänglichen Netze- keinen Handlungsbedarf. Begründet wird dies mit einer klaren Eingrenzung der Störerhaftungsfälle durch Einzelfallentscheidungen der Rechtsprechung. Durch neue Gesetze oder Gesetzesänderung könne der Einzelfall nicht hinreichend gewürdigt werden.
Diese Unklarheiten in Politik und Rechtsprechung haben zur Folge, dass jeder Nutzer den Schutz seines Internetanschlusses erhöhen muss. Eine Lösung, die zur Zufriedenheit aller führt, existiert- zumindest zum jetzigen Zeitpunkt- noch nicht.
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Die sog. Störerhaftung ist eine Hirnrissigkeit an sich, liegt aber im Gleichklang der Mainstream-Politik in diesem Lande. Wenn es einen Bekloppten gibt, der um sich schießt, dann werden gleich die Waffengesetze geändert. Wenn es viele Einbrüche gibt, dann sollen sich die potenziell Geschädigten wie Knastis in ihrer eigenen Wohnung verbarrikadieren, statt daß man durchgreift, und läßt die Einbrecher frei herumagieren. Wenn Politiker und Staatsanwälte kriminelle Vergehen begehen, dann läßt man das unter den Tisch fallen. Wenn sich politische Extremisten breit machen, dann nimmt der Staat eher die gesamte Bevölkerung in Geiselhaft durch Abhören, Kontrolle etc., statt die Verbrecher in ihre Heimatländer auszuweisen.
So werden eher Wirtschaftskreisläufe durch die Störerhaftung eingeengt und Menschen in Geiselhaft genommen. Hier steht nun der Vorwand des Schutzes von geistigem Eigentum.
Von staatlicher Seite hat man ohnehin kein Interesse am freien Internet, denn das ist durch die NSA nicht so einfach zu kontrollieren in diesem Lande, wo das Besatzerstatut seit 1945 nach wie vor gilt und Bundesregierungen nach Anweisungen handeln müssen. Denn man muß sich fragen, warum freies Internet in den Ländern wie Niederlande funktioniert, nur in Deutschland nicht. Um eine perfekte Kontrolle des deutschen Bürgers sicher zu stellen, mußte das Bankgeheimnis fallen. Alles unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung, und die Medien sorgen schon für eine entsprechende Gehirnwäsche der Bevölkerung.