Seit dem 01.Oktober 2013 können die Daten für jeden kommerziellen und nicht-kommerziellen Verwendungszweck umfassend genutzt werden, so die Meldung des Senats. Dazu gehören u. a. die in den Bezirken geführte Automatisierte Liegenschaftskarte, topographische Landeskartenwerke, Luftbilder und daraus abgeleitete entzerrte Digitale Orthophotos sowie Informationen über Bodenrichtwerte.
Der Staatssekretär für Bauen und Wohnen Ephraim Gothe sagte dazu: “Mit der Freigabe der amtlichen Geodaten wird die Umsetzung der Open-Data-Initiative des Landes Berlin fortgeführt und ein wichtiger Beitrag für die nachhaltige Öffnung von Staat und Verwaltung geleistet. Die Umsetzung von Open Data im Berliner Vermessungswesen stärkt die Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit im Land Berlin und bietet nutzerfreundliche Angebote für Bürgerinnen und Bürger.”
Mit der Einführung der Kostenfreiheit werde zugleich das Lizenzrecht vereinfacht, so die Meldung weiter. So werden künftig nicht mehr individuelle Nutzungsverträge die umfassenden Nutzungsrechte einräumen, sondern es gelten die von der Senatsverwaltung veröffentlichten Nutzungsbestimmungen. Diese beziehen sich nicht nur auf Geodaten sondern auch auf Geodatendienste sowie Metadaten.
Für Daten, die bislang nur analog zur Verfügung gestellt werden könne, werden allerdings geringfügige Bereitstellungskosten erhoben, so die Meldung weiter. Nicht erfasst von Open Data werden amtliche Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sowie Bescheinigungen und Beglaubigungen, für die weiterhin Gebühren erhoben werden.
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