Unter einem Artikel aus dem Jahr 2006 über den Einsatz von Eisbrechern hinterließen Nutzer beleidigende und für einen Fährmann geschäftsschädigende Kommentare. Diese hat Delfi nicht gelöscht und sich dabei auf die freie Meinungsäußerung berufen. Das Gericht begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass Zensur zum Teil erlaubt sein muss, um Menschen und Firmen vor Kommentaren im Internet zu schützen.
Der Umgang mit Nutzer-Kommentaren ist immer wieder ein Fall für die Gerichte. Viele Unternehmen gehen immer strenger mit Äußerungen ihrer Nutzer um und entfernen im Zweifel Kommentare. Damit versuchen sie, Klagen schon im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.
Über den verantwortungsvollen Umgang mit Diskussions- und andren Trollen informiert übrigens die TrollCon-Konferenz 2013 Ende Oktober.
[mit Material von Manfred Kohlen, ITespresso.de]
Tipp: Wie gut kennen Sie Soziale Netzwerke? Testen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
AppliedAI und NVIDIA wollen mit KI-Programm den Zugang zu KI-Lösungen erleichtern und Umsetzung von Innovationen…
Steuerrechtlich werden die verschwimmenden Grenzen zwischen echter Selbstständigkeit und möglicher Scheinselbstständigkeit zunehmend zu einem Problem.
NVIDIA und Deutsche Telekom ebnen den Weg für KI Gigafactories und die schnelle Umsetzung von…
Uniklinik Marseille setzt für Genomanalysen auf schnelle Speicherlösungen von Pure Storage, um Genomanalysen von 11…
Mobile Endgeräte sind eine kritische Infrastruktur für Unternehmen: Unscheinbar. Allgegenwärtig. Hochriskant.
007 genoss bei seinen Einsätzen viele Freiheiten. Bei Agentic AI ist das anders – aus…