Unter einem Artikel aus dem Jahr 2006 über den Einsatz von Eisbrechern hinterließen Nutzer beleidigende und für einen Fährmann geschäftsschädigende Kommentare. Diese hat Delfi nicht gelöscht und sich dabei auf die freie Meinungsäußerung berufen. Das Gericht begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass Zensur zum Teil erlaubt sein muss, um Menschen und Firmen vor Kommentaren im Internet zu schützen.
Der Umgang mit Nutzer-Kommentaren ist immer wieder ein Fall für die Gerichte. Viele Unternehmen gehen immer strenger mit Äußerungen ihrer Nutzer um und entfernen im Zweifel Kommentare. Damit versuchen sie, Klagen schon im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.
Über den verantwortungsvollen Umgang mit Diskussions- und andren Trollen informiert übrigens die TrollCon-Konferenz 2013 Ende Oktober.
[mit Material von Manfred Kohlen, ITespresso.de]
Tipp: Wie gut kennen Sie Soziale Netzwerke? Testen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Assistenzsysteme unterstützen Monteure bei der Arbeit. Zu oft zahlt man jedoch mit den eigenen Daten…
Hersteller werden stärker in die Pflicht genommen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in den Blick…
LLMs besitzen einerseits innovative neue Fähigkeiten, stellen Unternehmen allerdings auch vor diverse Herausforderungen: ob EU…
Server-Ausbau in den USA und China macht große Fortschritte, deutscher Weltmarktanteil sinkt. Lichtblicke in Frankfurt…
Der Markt für Workplace Services gerät in Bewegung. Das bestmögliche digitale Nutzererlebnis gilt als Schlüssel…
Schutz für 10.000 Postfächer über rund 200 Domains: Private-Stack-Variante kombiniert Vorteile einer Cloud-Lösung mit Sicherheit…