Auch ein “Recht auf Vergessen” beinhaltet die überarbeitete Datenschutzrichtlinie. Dass alle ihre Daten entfernt werden, können Nutzer nun von einem Service Provider verlangen. Auch für Anfragen von US-Behörden nach Daten von EU-Bürgern sollen die europäischen Gesetze in Zukunft gelten.
Die EU will besonders den Schutz der Privatsphäre verbessern. Auflagen, die Unternehmen künftig erfüllen müssen, stehen jedoch in der Kritik. Beispielsweise müssen Großkonzerne einen Datenschutzbeauftragten einstellen, der die Einhaltung der entsprechenden Gesetze überwacht.
“Die neuen Richtlinien geben dem Individuum mehr Rechte als zuvor”, sagte Bridget Treacy, Leiterin des Bereichs Datenschutz und Cybersicherheit bei der Anwaltskanzlei Hunton & Williams. “Unternehmen müssen deutlich machen, wofür sie die persönlichen Daten verwenden wollen, und dürfen nicht mehr Daten sammeln, als sie brauchen. Die Zustimmung muss ausdrücklich erfolgen und auf bestimmte Zwecke beschränkt sein.” Unternehmen müssten zudem nachweisen, dass sie die Zustimmung erhalten hätten.
“Diese Abstimmung ist ein wichtiger Moment für die europäische Demokratie”, kommentierte EU-Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding. “Das Europäische Parlament hat soeben seine volle Unterstützung für ein starkes und einheitliches europäisches Datenschutzrecht gegeben. Die heutige Abstimmung ist ein klares Signal: Ab heute wird Datenschutz in Europa gemacht.”
Für notwendig hält der Branchenverband Bitkom Nachbesserungen am Entwurf der Datenschutzverordnung. “Ein Recht auf Vergessen kann im Internet niemand garantieren”, sagte Bitkom-Präsident Dieter Kempf. Dagegen sei es möglich und sinnvoll, Anbieter zum Entfernen oder Sperren persönlicher Daten zu verpflichten, wenn die Kunden einen Dienst kündigen oder berechtigterweise die Löschung verlangen.
47 Prozent der europäischen Unternehmen sehen die neuen Regeln als positiv. Das ergab eine Umfrage von Iron Mountain und Pricewaterhouse Coopers. Jedoch sind 23 Prozent der Befragten besorgt über den Entwurf. Gar nicht bewusst über die neuen Datenschutzregelungen sind sich 14 Prozent. Frustriert sind 12 Prozent wegen dieser Entwicklung.
Jeder Mitgliedsstaat geht aktuell anders mit Datenschutzverstößen um. Auf einem Niveau, das auf Internetfirmen wie Google keine abschreckende Wirkung hat, liegen die Bußgelder zurzeit. Im April musste Google beispielsweise wegen der unzulässigen WLAN-Mitschnitte durch Street-View-Fahrzeuge ein Bußgeld von 145.000 Euro zahlen.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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