Die Abgeordneten verabschiedeten am Mittwoch den Entschließungsantrag der Sozialdemokraten, der Grünen und der Liberalen mit 280 Ja-Stimmen zu 254 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen. Darin heißt es, die Kommission müsse tätig werden, “wenn das Parlament seine Unterstützung für ein bestimmtes Abkommen zurückzieht”, obwohl es formal nicht befugt ist, die Aussetzung oder Beendigigung einer internationalen Abkommens in die Wege zu leiten. Die Antragsteller weisen auch darauf hin, dass das Parlament der Reaktion der Kommission in Zusammenhang mit diesem Abkommen bei künftigen Entscheidungen über seine Zustimmung zu internationalen Abkommen Rechnung tragen wird.
Bevor Verhandlungen über eine Wiedereinsetzung des Abkommens anlaufen könnten, müssten mehrere Bedingungen erfüllt sein, so die Abgeordneten weiter. Sie verlangen die “vollständige und umfassende Klärung des tatsächlichen Sachverhalts im Hinblick auf den nicht genehmigten Zugang zu den durch dieses Abkommen geregelten Finanzdaten durch eine US-amerikanische Regierungsstelle oder eine gleichwertige Stelle außerhalb des Abkommens oder unter Verstoß gegen das Abkommen”. Zu diesem Zweck müssten dem Parlament unverzüglich alle maßgeblichen Informationen und Unterlagen zur Prüfung bereitgestellt werden. Gegebenenfalls sei auch eine Überarbeitung der betreffenden Artikel des Abkommens nötig.
Gleichzeitig äußerten die Abgeordneten ihr Bedauern, dass kein Mitgliedstaat die Vorwürfe gegen die NSA untersucht habe. Die EU-Länder seien aufgefordert, eine Untersuchung durch das Europol-Zentrum zur Bekämpfung von Cyberkriminalität zu genehmigen. Zudem soll der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Rahmen seiner Sonderuntersuchung der Massenüberwachung von EU-Bürgern den Vorwürfen weiter nachgehen.
Das Parlament betonte, dass Abkommen über den Datenaustausch mit den USA auf einem kohärenten rechtlichen Rahmen zum Datenschutz begründet sein müssten, durch den rechtlich verbindliche Standards zum Schutz personenbezogener Daten bereitgestellt werden. Diese umfassten auch Zweckbeschränkung, Datenminimierung, Information, Zugang, Berichtigung, Löschung und Rechtsbehelf.
Das SWIFT-Abkommen (offiziell TFTP-Abkommen) zwischen der EU und den USA war am 1. August 2010 in Kraft getreten. Es soll die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten regeln. Hintergrund ist das Aufspüren der Terrorismusfinanzierung. Die Daten werden von der belgischen Firma SWIFT verarbeitet, zu deren Server sich die NSA Zugang verschafft haben soll. Sollten sich die Vorwürfe als wahr erweisen, stellt dieses Vorgehen einen klaren Verstoß gegen das Abkommen dar, das den Zugang der US-Behörden zu diesen Daten streng regelt und begrenzt.
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[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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