Bibliotheksverband fordert Gleichstellung von E-Books mit gedruckten Büchern
Gleiche Rechte für alle. Deshalb fordert der Deutsche Bibliotheksverband, dass E-Books mit gedruckten Büchern gleichgestellt werden. Bevor ein E-Book zur Leihe angeboten werden darf, muss über die Lizenzierung jedes einzelnen verhandelt werden.
Die Vorstellung des aktuellen “Berichts zur Lage der Bibliotheken” nimmt der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) zum Anlass, eine Gesetzesinitiative zur Gleichstellung von E-Books mit gedruckten Büchern zu fordern. Aktuell muss für jedes einzelne E-Book über die Lizenzierung zur Leihe verhandelt werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass einzelne Verlage beziehungsweise Verlagsgruppen den öffentlichen Bibliotheken die Lizenzierung von E-Books ganz verweigern. Daher fordert der dbv-Vorsitzende Frank Simon-Ritz den Gesetzgeber auf, Rechtssicherheit für digitale Angebote zu schaffen. “Solange die Frage der Entleihbarkeit von elektronischen Medien durch Bibliotheken nicht ebenso gesetzlich geregelt sind wie für gedruckte Bücher, sieht der dbv den Grundauftrag der Öffentlichen Bibliotheken, einen für jedermann zugänglichen Zugang zu Information und Wissen in allen Erscheinungs- und Ausgabeformen zur Verfügung zu stellen, in Frage gestellt”, so Simon-Ritz.
Bereits in der letzten Legislaturperiode forderte die Enquete-Kommission den Bundestag auf “die Verleihbarkeit digitaler Medien – entsprechend analoger Werke – sicherzustellen”. Der europäische Bibliotheksverband EBLIDA startete die Kampagne zum “Recht auf elektronisches Lesen”. Denn die ” Frage, wie weit der Zugang zu Wissen und Information in Zukunft nur denjenigen vorbehalten sein soll, die sich jedes Buch teuer lizenzieren können, hat nicht zuletzt auch eine europäische Dimension”, sagt Klaus-Peter Böttger, Direktor der Stadtbibliothek Essen und Präsident von EBLIDA.
Darüber hinaus weist der dbv auf den Regelungsbedarf bei der rechtssicheren Klarstellung der Buchpreisbindung bei E-Books sowie die steuerliche Behandlung von E-Books und anderen elektronischen Informationsressourcen hin. Für E-Books gilt der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Gedruckte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften werden nur mit 7 Prozent besteuert.