Die Bandbreite von Festnetzanschlüssen im Rahmen von Pauschaltarifen darf die Telekom nicht wie geplant einschränken. Das hat das Langericht Köln jetzt entschieden. Die zum 2. Mai eingeführte Klausel der DSL-Verträge der Telekom für Neukunden ist damit unzulässig. Das die Zivilkammer hat damit der klagenden Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt gegeben.
Die Pläne der Telekom sahen vor, die verfügbare Datenrate bei Erreichen eines bestimmten Inklusivvolumens ab dem Jahr 2016 auf 384 KBit/s zu reduzieren. Allerdings wären von dieser Regelung lediglich Kunden betroffen gewesen, die nach dem 2. Mai 2013 einen Vertrag mit der Telekom geschlossen haben.
Nach heftigen Protesten von Politikern und Verbrauchern weichte der Bonner Konzern Mitte Juni aber die Regelung auf und erhöhte das Bandbreitenlimit auf 2 MBit/s herauf. Die Drosselung soll für die Tarife “Call-&-Surf” sowie “Entertain” gelten, wobei der durch das IPTV-Angebot verusachte Traffic nicht auf das Highspeed-Volumen angerechnet wird.
Da die Telekom ihre Tarife mit einer “Internet-Flatrate” und unter Angabe der “bis zu”-Maximalgeschwindigkeit bewirbt, stellt die “nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür” laut Verbraucherzentrale NRW eine “unangemessene Benachteiligung” dar. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht Köln mit dem heutigen Urteil (Az. 26 O 211/13) an.
In der Urteilsbegründung heißt es: “Die streitgegenständliche Regelung zur Reduzierung der Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen ist nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, da sie wesentliche und sich aus der Natur des Vertrags ergebende Rechte so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), und den betroffenen Kunden deshalb in unangemessener Weise benachteiligt.”
Dabei komme es maßgeblich auf die Auslegung des Begriffs “Flatrate” an, so das Gericht weiter. Dieser sei aus Sicht eines Durchschnittskunden im Festnetz-Bereich so zu verstehen, dass damit ein Festpreis für den Internetzugang zu einer bestimmten Bandbreitengeschwindigkeit und ohne Einschränkungen beziehungsweise versteckte Kosten gemeint ist.
Im Gegensatz zum Mobilbereich habe sich das Verständnis des Begriffs “Flatrate” bei Internetzugangsleistungen im Festnetz nicht dahingehend geändert, dass damit per se Einschränkungen in Verbindung gebracht würden. Daher stelle die “erhebliche Verminderung des Leistungsversprechens im Rahmen eines Pauschaltarifs wegen Störung des Äquivalenzverhältnisses und Gefährdung des von dem Kunden mit Abschluss des (V)DSL-Vertrages verfolgten Zwecks eine unangemessene Benachteiligung dar”.
Außerdem kritisierten die Richter, dass nicht nur typische “Power-User” von der Drosselung betroffen wären, wie von der Telekom behauptet, sondern “ein breites Publikum” – insbesondere im Hinblick auf das Streamen von Fernsehsendungen und Filmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Telekom kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.
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Die aktuelle, eher populistisch getriebene, umso weniger sachlich getleitete Presse um die sog. "T-Com Drossel trägt einmal mehr dazu bei, das die eigentliche Netzneutralität, in deren Namen ja derzeit so viele schreien, tatsächlich auf der Strecke bleibt.
Daher nur kurz klarstellend:
1.) Wurde vom Gericht nicht erwirkt, das es keine volumenbeschränkten Pauschaltarife geben dürfe, sondern lediglich, das diese dann nicht "Flatrate" heißen dürften, die mit einer höheren Bandbreite wirbt.
2.) Bei quasi allen Mobilfunkanbietern erhält man bereits ebensolche "Flatrates", die tatsächlich per Packetshaping bei Volumenüberschreitungen herabgesetzt werden.
3.) Wäre es ein erheblicher Eingriff in die Netzneutralität, derartige Produkte anzubieten, insofern sie korrekt gekennzeichnet sind - selbst dann, wenn der Anbieter Verbindungen in eigene Netze nicht oder geringer "drosselt".
Dank inkompetenter Berichterstattung und populistisch-politischer Debatte durch angebliche "Netzexperten" zerstören wir sehenden Auges die Netzneutralität, die das Netz groß und flexibel gemacht hat - im Namen einer "Netzneutralität", die keine ist und auf technisch höchst naiven Vorstellungen über das Netz der Netze basiert.
Schöner Mist!