NSA-Telefonüberwachung ist möglicherweise verfassungswidrig

Die Sammlung und Auswertung von Telefon-Metadaten von US-Bürgern durch den Auslandsgeheimdienst National Security Agency (NSA) schätzt ein US-Bundesrichter als möglicherweise verfassungswidrig ein. Die NSA könnte laut Richter Richard Leon gegen den vierten Verfassungsschutz verstoßen. Fraglich sei jedoch nicht, ob alle Telefon-Metadaten jederzeit als privat angesehen werden sollten.

“Die Frage, die ich beantworten muss, wenn ich irgendwann über diesen Fall urteile, ist, ob die Bürger einen begründeten Anspruch auf Privatsphäre haben, der verletzt wird, wenn die Regierung ohne jeglichen begründeten Verdacht eines Fehlverhaltens ihre Telefon-Metadaten sammelt und für fünf Jahre speichert, um sie ohne eine fallweise gerichtliche Entscheidung abzufragen und zu analysieren”, schreibt der Richter in seinem vorläufigen Urteil (PDF). “Aus verschiedenen Gründen ist es sehr wahrscheinlich, dass ich diese Frage eines Tages zugunsten der Kläger beantworten werde.”

Der Aktivist Larry Klayman hatte gegen die NSA geklagt. Richter Leon stimmte der Klage von Klayman zu und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die NSA. Diese untersagt dem Geheimdienst Metadaten zu Klaymans Verizon-Konto zu sammeln. Eine zweite Verfügung betrifft die US-Regierung. Diese muss alle vorhandenen Metadaten über Klayman vernichten. Jedoch setzte der Richter die Verfügung vorübergehend aus, um eine Beschwerde gegen das Urteil zu ermöglichen.

“Wir haben die Begründung erhalten und prüfen sie jetzt”, sagte ein Sprecher des US-Justizministeriums. “Wir glauben, dass das Programm der Verfassung entspricht, wie schon andere Richter festgestellt haben.”

Dokumente aus dem Fundus des PRISM-Enthüllers Edward Snowden bilden die Grundlage für die Klage. Diese belegen, dass die NSA täglich massenhaft Daten über Telefonanrufe sammelt. Dabei beruft sich die Behörde auf das Abhörgesetz Foreign Intelligence Surveillance Act sowie eine Anweisung des Geheimgerichts Foreign Intelligence Surveillance Court. Provider wie Verizon müssen demnach jeden Tag Informationen über alle in- und ausländischen Telefonverbindungen an die NSA übermitteln. Zwar widersetzt sich das Unternehmen dieser Anweisung, aber die Wortwahl legt die Vermutung nahe, dass es zumindest Metadaten wie Telefonnummern und Standorte übermittelt.

Richter Leon erwartet, dass das Berufungsverfahren mindestens sechs Monate dauern wird.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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Andre Borbe

Andre ist Jahrgang 1983 und unterstützte von September 2013 bis September 2015 die Redaktion von silicon.de als Volontär. Erste Erfahrungen sammelte er als Werkstudent in den Redaktionen von GMX und web.de. Anschließend absolvierte er ein redaktionelles Praktikum bei Weka Media Publishing. Andre hat erfolgreich ein Studium in politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik in München abgeschlossen. Privat interessiert er sich für Sport, Filme und Computerspiele. Aber die größte Leidenschaft ist die Fotografie.

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