Die Deutsche Telekom steht mit ihren Internet-Flatrates momentan unter keinem glücklichen Stern. Als erster Provider versuchte man sich an einer Drosselung der Festnetz-Flatrate, damit gerade Vielsurfer sich gezwungen sehen, einen höheren als den normalen Tarif zu nehmen. Nach heftiger Kritik von allen Seiten und einem erfolgreichen Gerichtsverfahren der Verbraucherzentrale NRW nahm man von diesem Modell Abstand. Nun ist ein LTE-Angebot in das Visier der Verbraucherschützer geraten.
Der Telekom wird vorgeworfen, dass der Tarif “Call & Surf Comfort via Funk” die Kunden unangemessen benachteilige. Aufgrund dessen hat diesmal die Verbraucherzentrale Sachsen das Bonner Unternehmen abgemahnt.
Worum geht es nun? Die Telekom hatte einen Tarif, “Call & Surf via Funk”, mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s vermarktet, der gerade in strukturschwächeren Gebieten als Festnetz-Internet-Ersatz zum Einsatz kommen sollte. Bezeichnet wurde er als “Internet-Flat”. Allerdings wird bei dem Tarif ab 10 bis 30 Gigabyte Datenvolumen die Geschwindigkeit gedrosselt. Schnelles Internet gibt es also nur zu einem Teil. Kritisiert wird somit, dass das vertragliche Recht auf schnelles Internet nicht mehr ausgeübt werden kann.
Immerhin zeigt sich die Telekom, bis zur Fusion von O2 und E-Plus Marktführer im Bereich Telekommunikation, einsichtig: “Wo Flatrate draufsteht, soll auch Flatrate drin sein. Wir werden beim Tarif Call & Surf via Funk deshalb nicht mehr von einer Flatrate sprechen.”
Die Gespräche mit der Verbraucherzentrale liefen bereits, um die Problematik zu beseitigen.
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Hallo,
wann mahnen eigentlich die Verbraucherschützer die anderen Internetanbieter ab? In der Werbung, besonders der Mobilfunkanbieter, sind massenweise "Flatrates" zu finden, die nach einem bestimmten Datenvolumen gedrosselt werden.