Demnach habe The Archive die Online-Verwertungsrechte der betreffenden Filme von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen. Diese wiederum erwarb die weltweiten Rechte an insgesamt zehn Pornos von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona. Allerdings ist im deutschen Handelsregister derzeit kein Berliner Unternehmen mit dem Namen Hausner Productions bekannt.
Allerdings soll die Firma die Clips nur umetikettiert und umbenannt haben und nicht die Rechte an den Filmen besitzen. Die “Welt am Sonntag” stützt sich dabei auf Einträge in der Adult Movie Database. Diese listet die Titel unter komplett anderen Namen. Als Urheber werde hier die amerikanische Pornoproduktions-Firma Combat Zone USA genannt. In wie weit diese Informationen belastbar sind, ist allerdings zweifelhaft.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnwelle sind bereits kurz vor Weihnachten aufgetaucht. Das Landgericht Hamburg erließ auf Antrag von Redtube eine einstweilige Verfügung gegen den Versand von Abmahnschreiben im Namen der Firma The Archive AG durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen. “Wie vom Gericht entschieden, ist es der Firma The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt nicht nur für die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannten Videos, sondern für alle Streaming-Clips an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht”, heißt es in einer Mitteilung von Redtube.
Das Gericht stuft die Forderungen der Firma The Archive AG als unbegründet ein. Die Nutzer hätten keinen Grund, davon auszugehen, dass die von Redtube angebotenen digitalen Inhalte aus illegalen Quellen stammen. Der Portalbetreiber versichert erneut, dass “zu keiner Zeit Nutzerdaten, weder IP-Adressen noch sonstige Informationen, an Dritte weitergegeben” wurden.
Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, kommentierte: “Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird.”
Wenige Tage zuvor hatte das Landgericht Köln zum zweiten Mal – und diesmal ausführlich – zu den Auskunftsanträgen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der The Archive AG Stellung genommen (PDF). Darin bezweifelt das Landgericht die Rechtmäßigkeit bei der Ermittlung der IP-Adressen, zudem ermittelt in diesem Fall bereits die Staatsanwaltschaft.
[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]
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Dann bin ich mal gespannt, was möglicherweise an Wiederklagen bzw. Schadensersatzklagen gegen diejenigen, die möglicherweise unberechtigt versucht haben abzusahnen, und gegen deren Anwälte, nun in Gang kommt!
Immerhin ist für die Abgemahnten eine riesige Kostenlawine in Bewegung gesetzt worden, - in den USA hätte es wohl eine dicke fette Sammelklage der Betroffenen gegen die Abmahner gegeben. Darum hätten sich wohl einige der großen renommierten Kanzleien gerissen.
Der Kommentar mit dem Blick nach USA hat natürlich vollkommen ins Schwarze getroffen. Aber müssen wir denn soweit nach Westen blicken? Was machen denn unsere Anwaltskammern, die eine gewisse rechtsmoralische Aufpasser-Rolle haben sollten. Die sollten zwingend solche widerlichen Mitglieder abmahnen.
Zum Glück kein Betroffener!
Grüße
In den vergangenen Wochen haben nochmal Diehl und Partner reagiert und Stellung zu der öffentlichen Diskussion genommen.
Sie distanzieren sich von Massenabmahnungen und haben nochmal Ihre Gutachtertätigkeit im GLADII-Fall
auf das niedrige Niveau festgezurrt, dass der liebe Herr Dr.Schorr auch tatsächlich gemacht hat,
Zitat: “Alleiniger Untersuchungsgegenstand (..) war die Fragestellung, ob diese Software dazu geeignet ist,
(…) die IP-Adresse, (…) die Nutzungszeit und Dauer und (…) die Identität von Video-Dateien festzustellen,
die über das Internet bereitgestellt und heruntergeladen werden können.
Dazu wurden vom Auftraggeber mehrere Videodateien konkret benannt,
anhand derer die genannten drei Funktionen der Software GLADII 1.1.3 zu testen waren.”
Sie schließen dann auch noch aus, dass sie Arbeitsweise der Software und rechtliche Fragen behandelt haben.
Herr Reichert geht dabei scheinbar volles Risiko oder verpasst die Chance lieber den Mund zu halten. Zitat: “Uns geht es darum, dass die Rechteinhaber gestärkt werden und die User, wenn sie bestimmten Content, gleich ob Filme, Serien oder Musik genießen wollen, auf die legalen Seiten gehen. Dort müssen sie gemeinhin etwas zahlen, wie etwa wenn Sie bei Maxdome einen Film estellen.”
Die User sollen also auf die legalen Seiten gehen. Dumm nur, dass Redtube (egal wie man zum Pornoportal steht) legal war, legal ist und sicher noch länger legal sein wird. Aber seine Aussage geht weiter, Zitat: “Wenn sie gar nichts tun, dann wird es bald bis auf einige Ausnahmen keinen neuen spannenden Content mehr geben. Wer soll denn investieren, wenn alles ohne jegliche Kontrolle und Zustimmung der Urheber und Rechteinhaber zum Streamen bereitgestellt wird?” Spannender Content? Die Ansprüche an spannenden Content scheinen von Usern zu Abmahnern unterschiedlich zu sein. Die von THE ARCHIVE AG abgemahnten Filme fallen wohl eher unter Pornoszenenzusammenschnitt ohne Nährwertgehalt. Wobei, wir haben schon wie andere berichtet, es wohl eher Probleme mit den Urheberrechten gibt. Amüsant und erschreckend sind dann auch die Aussagen zu den Filmrechten. Auf die Frage, dass die Hausner Production gar nicht existiert(e) (siehe hier), und ob er die Rechte geprüft hat, äußert Reichert, Zitat: “Die Frage ist etwas branchenfremd, da Rechte üblicherweise in Form von Verträgen übertragen werden. In diesen Verträgen garantiert der Rechteinhaber ausdrücklich, dass er im Besitz dieser Rechte ist. Nur so funktioniert die gesamte Medienbranche. Wenn alle Branchenteilnehmer immer die gesamte Rechtekette, die ja teilweise Jahrzehnte zurückreichen kann, durchprüfen wollten, würde die Industrie zusammenbrechen.” Wenn diese Aussage nur ansatzweise stimmt, dann sollte man selbst legale Portale meiden, da die Rechte nie geprüft übernommen wurden. Ob das maxdome, videoload und andere Branchenriesen bestätigen würden? Lächerlicher Unsinn! Wo bleibt nur der Blitz Gottes bei soviel Unsinn. Herr Reichert schadet der guten Filmindustrie und wirklichen Rechteinhabern mehr als er glaubt. Gleichzeitig gibt er mit dieser Aussage eine Schablone zur Verteidigung gegen jede Abmahnung, da die Rechte scheinbar von keinem Abmahner in unserem schönen Land geprüft werden. Also immer Alles anzweifeln! So lange bis eine Prüfung durch Abmahner vorgelegt wird.
Auch lustig ist die Antwort auf die Frage wie denn ein Verhältnis zu itGuards zustande gekommen ist. Zitat: “itGuards ist an uns herangetreten.” Aus welchem Blickwinkel man das betrachtet, ist wohl eher egal, wenn man deren Verflechtungen kennt. Ich finde das immer noch ziemlich waghalsig von dieser Geschichte nicht abzurücken. Eben auch, da wir wissen, dass itGuards seit Dezember 2013 gar keine offizielle Adresse mehr besitzt (weil gekündigt) und nur ein Postfach für 75 $ gemietet wurde. Diese Firma bzw. deren Hintermänner sind tatsächlich auf der Flucht. Hoffen wir auf den Annual Report im März 2014. Da müssen die Hintermänner Ross und Reiter nennen. Ob Sie es tun?
Die itGuards sollen laut Interview mit Ihrer Software (die irgendwo im Briefkasten entwickelt, betrieben und verkauft wurde) ja wirklich was Wundersames erstellt haben. Zitat aus dem Interview: “Es gibt eine derzeit weltweit einzigartige Software, die etwas kann, von dem alle irgendwie vorher gesagt haben, es ginge nicht.” Scheinbar ist die Software so toll, dass Diehl und Partner in der oben genannten Pressemitteilung feststellen, Zitat: “Richtig ist, dass wir im August 2012 mit der Bitte um Erstellung einer Patentanmeldung zu einer neuen Software kontaktiert wurden. Als sich nach kursorischer Prüfung ergeben hat, dass ein gewerbliches Schutzrecht nicht aussichtsreich erscheint (…)“! Also? So gut, dass ein Patent nicht sinnvoll ist? Wahrscheinlich ist die Software so gut, dass Menschen sie nicht begreifen? Nun, ich höre lieber auf, da Herr R. sich weiter reinredet. Er gibt an, dass keine Umleitung über gekauften Traffic stattgefunden hat (trafficholder etc.) und auch nicht auf die Serverlogs von redtube zugegriffen wurde. Okay, das akzeptieren wir für immer. Das ist dann insoweit interessant, dass der Nachbau der Software anhand des Gutachtens und auch die bisherigen Spekulationen dank dieses Interviews wohl bestätigen, dass die Abmahner die Videos selbst angeboten haben. Weil das Abphishen der IPs unter diesen uns ausgeplauderten Voraussetzungen technisch anders nicht geht! Punkt! Danke Herr R.! Vielen Dank! Geben Sie einfach noch ein paar mehr Interviews.
Im Interview sagt der gute Mann dann auch tatsächlich, dass es noch ein weiteres Gutachten gibt. Ein Gutachten, dass die rechtliche Seite betrachtet. Beide Gutachten sind nach Aussage von Reichert aber absolut fantastisch weil, Zitat: “Uns liegen, wie bereits erwähnt, zwei Gutachten von zwei renommierten Gutachterbüros vor, die in ihrer Aussage über jeden Zweifel erhaben sind.“ Das rechtliche Gutachten wird aber wohl nicht veröffentlicht. Es ist eben über jeden Zweifel erhaben. Wenn ich spekulieren darf, dann würde ich glauben, dass die Gutachteranwälte nach der ersten Pleite nicht bekannt werden wollen? *lach* Wer weiß das schon? Sie können es ja veröffentlichen. Aber den Mut haben sie nicht!!!