Regierung hält Streaming für keine Urheberrechtsverletzung

Die Bundesregierung erklärt, dass sie im Betrachten von Videostreams keine Urheberrechtsverletzung sieht. Damit reagiert sie auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der Linken (PDF). Als Anlass dienten die von der Kanzlei Urmann + Collegen massenhaft verschickten Abmahnungen für das Ansehen von Videostreams des Porno-Portals Redtube. Allerdings schränkt die Regierung ein, dass die Frage, “ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt”, noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden sei. In diesem Zusammenhang verweist die Regierung auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Schon kurz vor Weihnachten sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnwelle aufgekommen. Auf Antrag von Redtube erließ das Landgericht Hamburg gegen den Versand von Abmahnschreiben im Namen der Firma The Archive AG durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen eine einstweilige Verfügung.

“Wie vom Gericht entschieden, ist es der Firma The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt nicht nur für die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannten Videos, sondern für alle Streaming-Clips an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht”, heißt es in einer Mitteilung von Redtube.

Die Forderungen der Firma The Archive AG stuft das Gericht als unbegründet ein. Die Nutzer hätten keinen Anlass, davon auszugehen, dass die digitalen Inhalte, die Redtube anbietet, aus illegalen Quellen stammen. Erneut erklärt der Portalbetreiber, dass “zu keiner Zeit Nutzerdaten, weder IP-Adressen noch sonstige Informationen, an Dritte weitergegeben” wurden.

Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, kommentierte: “Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird.”

Die Welt am Sonntag hatte zuletzt darüber berichtet, dass die Schweizer Firma The Archive, in deren Namen über die Kanzlei Urmann + Collegen Tausende von Redtube-Nutzern für das Abrufen bestimmter Filme abgemahnt wurden, gar nicht über die nötigen Rechte verfügt. Angeblich ergibt sich dies aus der Untersuchung der Vertragskopien, die der Zeitung vorliegen.

Der Linken-Abgeordneten Halina Wawzyniak geht die Antwort der Regierung nicht weit genug. Sie kritisiert, dass der Gesetzgeber zu keiner rechtlichen Klarstellung in Sachen Streaming bereit ist. “Es ist natürlich zunächst sehr erfreulich, dass die Bundesregierung in der Antwort auf die Frage 1 klarstellt, dass sie “das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung” hält. Doch dann bleibt die Bundesregierung auf halbem Weg stehen. Sie will nämlich keine gesetzliche Klarstellung vornehmen, sondern verweist für die Frage, ob Streaming eine Vervielfältigung darstellt, auf den Europäischen Gerichtshof.”

[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]

Andre Borbe

Andre ist Jahrgang 1983 und unterstützte von September 2013 bis September 2015 die Redaktion von silicon.de als Volontär. Erste Erfahrungen sammelte er als Werkstudent in den Redaktionen von GMX und web.de. Anschließend absolvierte er ein redaktionelles Praktikum bei Weka Media Publishing. Andre hat erfolgreich ein Studium in politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik in München abgeschlossen. Privat interessiert er sich für Sport, Filme und Computerspiele. Aber die größte Leidenschaft ist die Fotografie.

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