Die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de L’Informatique et des Libertés) hat eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro gegen Google verhängt. Auf der französischen Google-Website muss der Internetkonzern zudem darüber informieren, dass die im März 2012 eingeführte neue Datenschutzerklärung gegen französisches Recht verstößt.
Mit dem “Umfang von Googles Datensammlung” begründet CNIL die Sanktionen. Darüber hinaus sei es erforderlich, betroffene Verbraucher zu informieren, die nicht in der Lage seien, ihre Rechte gegenüber Google durchzusetzen.
Mit Googles einheitlichen Datenschutzregeln für alle Dienste hat die Behörde kein Problem. Allerdings verletze die eingeführte Richtlinie mehrere Einzelbestimmungen des französischen Datenschutzgesetzes. Die CNIL verweist auch auf ähnliche Entscheidungen der Datenschutzbehörden in den Niederlanden und Spanien im November beziehungsweise Dezember vergangenen Jahres.
Die Vorwürfe der CNIL umfassen unter anderem, dass Google die Nutzer nicht genügend informiere, bei welchen Gelegenheiten ihre Daten verarbeitet werden. Zu welchem Zweck Google die Daten verarbeitet, erklärt es Nutzern ebenfalls nicht. Deswegen wüssten sie auch nicht, in welchem Umfang Google über alle seine Dienste hinweg Daten sammle. In Folge dessen können sie der Sammlung weder gezielt widersprechen, noch eine Löschung fordern.
Die CNIL bemängelt weiter, dass Google keine Zustimmung der Nutzer einholt, wenn Cookies auf deren Rechnern gespeichert werden. Auch habe es Google versäumt, darüber zu informieren, wie lange die verarbeiten Daten gespeichert werden. CNIL zufolge gibt es darüber hinaus keine Rechtsgrundlage dafür, dass Google die Daten seiner Nutzer über alle angebotenen Dienste hinweg sammelt und zusammenführt.
Seit März 2012 gilt Googles neue Datenschutzerklärung, die rund 60 Einzelregelungen ersetzt. Sie erlaubt es dem Unternehmen, Nutzerdaten aus 60 Diensten zusammenzuführen und für zielgerichtete Werbung zu verwenden. Dem können Anwender nicht widersprechen, wenn sie Googles Dienste weiterhin verwenden möchten.
Ende Dezember 2013 hatte die spanische Datenschutzbehörde AEPD eine Geldstrafe von insgesamt 900.000 Euro gegen Google verhängt. Auch sie wirft dem Internetkonzern vor, “keine ausreichenden Informationen über die Daten sowie den Zweck des Sammelns” zu liefern und die Zustimmung ihres Besitzers nicht einzuholen.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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