Im Streit zwischen zwei Autohäusern musste das Landgericht Freiburg entscheiden, ob Beiträge durch Mitarbeiter in ihren privaten Facebook-Accounts, die sich auf die Tätigkeit ihres Arbeitgebers bezogen, zulässig sind. Im konkreten Fall des Urteils von November 2013, das jetzt veröffentlicht wurde, ging es um einen Beitrag eines Autoverkäufers, der ein Fahrzeug anbot und seine dienstliche Telefonnummer angab.
Das Landgericht Freiburg gab dem Kläger Recht. Dem Urteil zufolge (Aktenzeichen 12 O 83/13), ist ein Unternehmen nach Paragraph 8, Absatz 2 des Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb für die Werbung durch einen Mitarbeiter mitverantwortlich. Die Freiburger Richter sind der Ansicht, dass dies auch gilt, wenn der Arbeitgeber gar nichts von den Social-Media-Aktivitäten des Mitarbeiters weiß.
Unklar ist, ob diese Rechtsauffassung langfristig Bestand hat. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte sich erst kürzlich im Berufungsverfahren auf die Seite eines angeblich wegen fehlerhaftem Facebook-Impressum abgemahnten Computerhändlers gestellt. Die Vorinstanz, das Landgericht Regensburg, hatte noch den Abmahnern Recht gegeben. Ein unvollständiges Facebook-Impressum bringt dem Oberlandesgericht zufolge keine nennenswerten Wettbewerbsnachteile für Konkurrenten mit sich.
In diesem Verfahren spielte allerdings auch eine Rolle, dass das abmahnende Unternehmen und sein Anwalt gleich massenhaft Abmahnungen verschickt hatten: Laut Urteilsbegründung stand “die ‘Abmahnwelle’ in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit der Klägerin”. Das Unternehmen habe vor dem Versand der Abmahnungen im August 2012 lediglich Bruttoerlöse von weniger als 50.000 Euro erwirtschaftet. Dagegen fielen durch die Abmahnungen Kosten in Höhe von etwa 53.000 Euro an.
[mit Material von Manfred Kohlen, ITespresso.de]
Tipp: Wie gut kennen Sie Soziale Netzwerke? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Wo es früher auf Buchhalter, Schreiber und Boten ankam, geht es heute vor allem um…
Mit KI-Technologien lässt sich das Einkaufserlebnis personalisieren und der Service optimieren, sagt Gastautor Gabriel Frasconi…
Ein Großteil der weltweiten KI-Gelder fließt in den Finanzsektor. 2023 wurden in der Branche 87…
Die Übernahme des US-amerikanischen Anbieters Altair Engineering soll die Position im Markt für Computational Science…
Ein deutsch-französisches Projekt hat hybride Operationssäle entwickelt, die durch 5G-Netz und KI neue Anwendungen ermöglichen.
Unternehmen wissen oft nicht, welche Geräte in der Produktion eine IP-Adresse haben, warnt Peter Machat…