“Auch wenn wir die Abgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt halten: Mit diesem Kompromiss haben Unternehmen und Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit”, erklärt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Wie der Bereichsleiter Urheberrecht beim BITKOM, Markus Scheufele, im Gespräch mit silicon.de erklärt, ist die aktuelle Verinbarung nicht rechtlich bindend. Allerdings komme diese Vereinbarung, die zwischen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die als Verband neun Verwertungsgesellschaften Wie VGwort oder GEMA zusammenfasst, die Bedeutung eines Tarifvertrages zu. “Einzelne Hersteller können gesondert mit dem ZPÜ verhandeln, wobei es unwahrscheinlich ist, dass auf diese Weise niedrigere Tarife vereinbart werden können”, ergänzt Schäufele.
Dazu heißt es von den Verwertungsgesellschaften: “Für Importeure und Hersteller von PCs, die den Gesamtverträgen nicht beitreten, werden die Verwertungsgesellschaften Tarife veröffentlichen. Da diesen Unternehmen der Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent nicht gewährt werden kann, werden die Tarife entsprechend höher sein als die gesamtvertraglich vereinbarten, oben genannten Vergütungssätze.”
Die jetzt getroffene Vereinbarung gelte rückwirkend ab dem Jahr 2011 und läuft vorerst bis bis Ende 2016. Der BITKOM schätzt, dass den Verwertungsgesellschaften “für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen” zufließt. Ab diesem Jahr sei mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen, teilt der BITKOM mit.
Die aktuelle Einigung setzt das so genannte Padawan-Urteil des Europäischen Gerichtshofes um. Eines der wichtigsten Punkte dieses Urteils ist neben der Rechtmäßigkeit einer solchen Abgabe auch die Trennung von privat und gewerblich genutzten Rechnern. Es wird dabei vorausgesetzt, dass auf einem privat genutztem Rechner mehr Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material angefertigt werden.
“Wir haben zwar eine bestmögliche Verständigung zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung erreicht. Dennoch ist damit ein enormer administrativer Aufwand für alle Beteiligten verbunden”, gesteht Rohleder. “Das bestehende System der Geräteabgabe ist letztlich ein anachronistisches Modell, das für die digitale Welt vollständig ungeeignet ist.”
Pauschalabgaben werden jedoch nicht nur auf Computer fällig. Auch Kopierer, Drucker und andere Peripheriegeräte sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge sind mit einer Abgabe belegt. Die Erhebung und Ausschüttung an Urheber der Abgaben fallen in das Aufgabengebiet der nationalen Verwertungsgesellschaften, wie etwa die VGwort.
“Der Vertrag beruht auf der Bereitschaft der Vertragsparteien, sich für die Sicht der jeweils anderen Partei zu öffnen”, so Vertreter der Verwertungsgesellschaften, Dr. Harald Heker (ZPÜ), Dr. Robert Staats (VG Wort) und Dr. Urban Pappi (VG Bild-Kunst) in einer gemeinsamen Stellungnahme. “Dies hat die Parteien zusammengeführt und zeigt, dass bei gutem Willen aller das Vergütungssystem für private Vervielfältigungen in Deutschland funktioniert. Wir appellieren jedoch an den Gesetzgeber, durch Einführung einer Hinterlegungspflicht die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass auch während langer Verhandlungen der Geldfluss an die Urheber und die Leistungsschutzberechtigten gewährleistet bleibt.” Die Verhandlungen zur aktuellen Einigung, so ZPÜ, habe rund drei Jahre in Anspruch genommen.
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