Oracle hat eine Klage gegen einen Anbieter von Drittwartungsdienstleistungen von Oracle Solaris eingereicht. StratisCom liefert Support für das Unix-Derivat. Oracle wirft dem US-Anbieter vor, urheberrechtlich geschütztes Material, proprietäre Software und auch Accounts illegal genutzt zu haben.
StratisCom habe Software-Patches und Updates sowie andere Materialien für technischen Support für das Solaris-Betriebssystem entwendet und soll darüber hinaus in einem Fall sogar das gesamte Betriebssystem weitervertrieben haben, so Oracle der Anklage. Die Vorwürfte gegen weitere in den USA beheimatete Support-Anbieter wie etwa Terix oder Maintech lesen sich ähnlich. Von StratisCom liegt derzeit kein Kommentar vor. Jedoch beteuern Unternehmen wie die oben genannten, im Rahmen der Rechte der Kunde zu handeln.
StratisCom war ein Vertragspartner von der DLT Federal Business Systems Corporation, die Oracle mit ähnlichen Argumenten 2012 verklagte. StratisCom hatte für DLT-FBSC bei verschiedenen US-Behörden den Support übernommen. So seien laut Oracle Support-Calls von StratisCom-Mitarbeitern entgegen genommen worden.
StratisCom beschäftigt zudem ehemalige Mitarbeiter des ThirdParty-Support-Providers ServiceKey. Mit diesem Unternehmen hatte Oracle einen Vergleich geschlossen. Oracle hatte keinen Schadensersatz bekommen. Jedoch bekam ServiceKey strenge Auflagen.
Neben Lizenzverkäufen erwirtschaften Unternehmen wie Oracle natürlich auch große Umsätze mit Supportverträgen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Oracle mit Klagen und anderen Mitteln versucht, den Markt für Third-Party-Maintenance klein zu halten.
Diese Klagen, auch wenn sie ohne rechtliche Grundlage sein sollten, haben dennoch den Effekt, dass einerseits für Partner-Unternehmen die Einstiegshürden höher werden zum anderen verunsichern solche Auseinandersetzungen natürlich auch die Anwender.
Auch für andere Anbieter wie SAP liefern Partner Support. Die herstellerneutrale Wartbarkeit, wie sie bereits bei Fahrzeugen Gesetz ist, so glaubt jedenfalls Forrester-Analyst Stefan Ried, werde auf jeden Fall auch bei Software den Weg in die Rechtsprechung finden.
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