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Januar-Rückblick: Zur Mahnung

Dem großen Semantiker Frank-Markus Barwasser – als Erwin Pelzig Dienstags im ZDF zu sehen – verdankt das Land die Erkenntnis, dass mahnen so etwas ähnliches wie nörgeln ist, nur halt auf sehr viel höherem Niveau. Und eben zu diesem Zweck wurde hierzulande auf höchster staatlicher Ebene das Verfassungsorgan des Bundespräsidenten geschaffen.

Der aktuelle Amtsinhaber, Joachim Gauck, nun hat diesen Monat einen “fairen Wettbewerb” angemahnt. Das gehört sich wohl so, wenn das Staatsoberhaupt zum 60jährigen Gründungsjubiläums des Walter-Eucken-Instituts spricht. Schließlich stammt von dessen Namensgeber die Idee, der Staat könne, indem er einen Ordnungsrahmen vorgibt, das freie Spiel der Marktkräfte in ein fair Play verwandeln. Insofern wäre das Grußwort des Bundespräsidenten, gesprochen am 16. Januar in Freiburg, denn auch nicht weiter erwähnenswert.

Allerdings verfügt die Republik nicht nur über einen professionellen Mahner an der Spitze des Staates, sondern auch über Millionen mahnender Amateure. Matthias Iken etwa, seines Zeichens Stellvertreter des Chefredakteurs beim Hamburger Abendblatt, mahnt nach der Ansprache des Präsidenten: “Man kann den Kapitalismus (auch) mal gernhaben”.

Und in der Thüringer Allgemeinen vom 20. Januar. fordert der örtliche Verbandsvorsitzende der mittelständischen Wirtschaft aus selbigem Anlass: “Der Staat sollte sich auf Aufgaben wie Polizei, Feuerwehr oder die Schulen konzentrieren und sich wenig in die Wirtschaft einmischen”. Das ist zwar das gerade Gegenteil dessen, was Walter Eucken wollte. Aber kleinliche Eigeninteressen kommen in der Gestalt angemahnter Prinzipien halt einfach besser rüber.

Damit aber nicht genug. Wegen 16 Millionen gehackter Accounts füllen die Mahnungen von IT-Experten, doch sichere Passwörter zu wählen, diesen Monat die Zeitungsspalten.

Was tun diese Experten eigentlich, wenn sie nicht gerade um mahnende Worte ringen, fragt man sich da doch. Etwa die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik?

Seit Dezember hat das Amt von dem millionenfachen Passwort-Diebstahl gewusst. Am 21. Januar dann hat es die Betroffenen auf einer Web-Site informiert, welche kurz darauf unter dem Ansturm panischer Surfer zusammengebrochen ist. Hat es etwa deshalb so lange gedauert, weil das BSI erst noch einen preiswerten gebrauchten PC besorgen musste, um darauf den Web-Server zu installieren?

Wiederum seit langem schon mahnen Banken zu sicheren Passwörtern. Und die entsprechenden Tipps verschicken sie vorzugsweise per Mail wie die Phisher ihre Trojaner. Wahrscheinlich damit’s die beim social Engineering nicht gar so schwer haben.

Vergolden schließlich lässt sich der erigierte Zeigefinder, wenn er nicht bloß mahnt, sondern abmahnt. Etliche Anwälte verdienen so ihr tägliches Brot, ihr Dach über dem Kopf – in gehobener Lage, versteht sich – und ihren Jaguar.

Diesen Monat jedoch haben Gerichte Abmahnungen in Sachen Redtube untersagt. Zu ominös ist, wie die gewaltigen Abrufzahlen just jener Filmchen zustande kamen, deren Rechteinhaber durch mahnende Anwälte vertreten werden. Zuvor allerdings hatten andere Richter bereits die massenhafte Herausgabe von Nutzerdaten an Anwaltskanzleien angeordnet.

Man könnte jetzt kritisieren, dass ein Staat, der so locker mit den persönlichen Daten seiner Bürger umgeht, jene nicht auch noch ein halbes Jahr auf Vorrat speichern lassen sollte, was er ja wohl vorhat.

Aber mahnende Worte dazu zu sprechen, bleibt dem Staatsoberhaupt vorbehalten. Unsereins beschränkt sich tunlichst nur aufs Nörgeln.

Redaktion

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