US-Universität reicht Patentklage gegen Apple ein

Die Universität von Wisconsin verklagt Apple wegen der Technik im A7-Prozessor des iPhone 5S. Apple verletze vorsätzlich ein Patent, das die Effizienz und Leistung von Prozessoren verbessern soll. In mehreren eigenen Patentanträgen führt es das Unternehmen als Prior Art an.

Apple wird mit einer Patentklage der zur University of Wisconsin gehörende Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF) konfrontiert. Ohne Erlaubnis verwende das Unternehmen aus Cupertino für den A7-Prozessor im iPhone 5S sowie iPad Air und iPad Mini Retina Display eine von Mitarbeitern der Universität entwickelte Technik, die die “Effizienz und Leistung moderner Computer-Prozessoren” verbessert.

apple-logo200Im Juli 1998 sprach das US-Patentamt den Computerwissenschaftlern Andreas Moshovos, Scott Breach, Terani Vijaykumar und Gurindar Sohi das fragliche US-Schutzrecht 5.871.752 zu. Es beschreibt einen Schaltkreis, der Befehle anhand von zuvor ausgeführten Befehlen voraussagen kann und dabei auch vorherige falsche Prognosen berücksichtigt.

Die Arbeit der Forscher wird in der Klage als “wichtiger Meilenstein im Bereich Design und Architektur von Computer-Mikroprozessoren angesehen”. Der leitende Wissenschaftler Gurindar Sohi erhielt AppleInsider zufolge den Eckert-Mauchly-Award, den “renommiertesten Preis für Computer-Architektur”.

Apple soll im 64-Bit-Prozessor A7 die besagte Technik verwendet haben. WARF zufolge verletze Apple vorsätzlich das Patent. In mehreren eigenen Patentanträgen habe der iPhone-Hersteller das eingeklagte Schutzrecht als “Prior Art” erwähnt – also als eine bereits vorhandene Technik. Das beweise, dass es dem Unternehmen bekannt war.

WARF behauptet darüber hinaus, dass die Klage notwendig gewesen sei, da Apple deutlich gemacht habe, dass es keine Lizenzvereinbarungen mit Patentverwaltern wie der WARF abschließe. Apple soll nun Schadenersatz und Zinsen zahlen sowie die entstandenen Anwaltskosten erstatten. Zudem verlangt WARF eine richterliche Verfügung gegen Apple, die die Nutzung der patentierten Prozessortechnik untersagt.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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