Googles geheime Bedingungen an Android-Hersteller aufgetaucht
Auf Android-Geräten müssen immer alle Anwendungen von Google vorinstalliert werden. Die Standard-Suche muss zudem die Google-Suche und als Standarddienst für Ortsdatenverfassung der Google Network Location Provider vorinstalliert sein.
Google erteilt Herstellern von Android-Geräte strenge Auflagen. Dies geht aus Googles verpflichtenden Bedingungen für OEMs hervor, die nun der Jurist Ben Edelman, Professor an der Harvard Business School, öffentlich gemacht hat. Will zum Beispiel ein Unternehmen Google-Anwendungen wie Youtube oder Maps vorinstallieren, müssen auch alle andere mit auf das Gerät. Zum Teil müssen sie dann auch als Standard-App für bestimmte Vorgänge eingestellt werden.
Die Bestimmungen gelten nur für Google-Anwendungen und -Dienste einschließlich Google Play, nicht für das Betriebssystem an sich. Die Bestimmungen für das Android Open Source Project sind weitaus weniger streng. Android-Nutzer könne wahrscheinlich auf das Notizbuch Google Keep oder die Sprachsuche verzichten, aber ein Fehlen von Google Maps würden sie dem Hersteller nicht verzeihen.
Unter dem Namen Mobile Application Distribution Agreement (MADA) sind die Bestimmungen bei Herstellern bekannt. Nach eigenen Angaben konnte Edelman sie aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen des Verfahrens Oracle America gegen Google entnehmen. Die von Samsung und HTC unterschriebenen Versionen von MADA waren dort als Beweismittel zugelassen. Sie waren jeweils als geheim klassifiziert und der Zugang nur für die Anwälte der Firmen erlaubt. Im offenen Verfahren wurden sie dennoch zugelassen. Laut Edelman sind sie somit für jeden zugänglich.
Fünf Kernbestimmungen des MADA legt Edelman in seiner ausführlichen Darstellung dar. Sämtliche Google-Anwendungen müssen vorinstalliert werden. Sollte eine davon in einem vom Vertrag abgedeckten Land fehlen, muss das Google im Vorfeld genehmigen. Der Suchmaschinenkonzern schreibt zudem vor, dass die Such-App und Google Play nicht weiter als einen Bildschirm vom Home-Screen entfernt sein dürfen. Als Standardsuche muss die Google-Suche eingestellt werden. Der Standarddienst für Ortsdatenerfassung muss der Google Network Location Provider sein.
Edelman, der sich seit Jahren mit Privatsphäre und Internet beschäftigt, räumt in einer Offenlegung ein, er berate mehrere mit Google rivalisierende Firmen. Die Darstellung im Blog sei aber seine und nicht im Auftrag eines Klienten erfolgt.
Er weist darauf hin, dass durch diese Bedingungen Google Konkurrenten ausgrenzt. Smartphone-Hersteller können zum Beispiel nicht die Zulassung als Standardsuche höchstbietend verkaufen. Das führt auch zu Nachteilen für Anwender. Edelman geht davon aus, dass durch das Fehlen solcher Abkommen Nutzer mehr für ihre Hardware zahlen müssen.
Darüber hinaus zitiert Edelman Aussagen von Google-Managern wie Android-Boss Andy Rubin über die “Freiheit” von Android. Im Zusammenhang des MADA erscheinen einige, etwa ein Blog von Rubin aus dem Jahr 2011, davon jedoch als irreführend. Die strenge Geheimhaltung, der das MADA unterliegt, weicht allein schon mit der von Rubin hochgehaltenen “Transparenz” ab.
[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]
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