GEMA-Sperrhinweis auf YouTube ist irreführend

Als “absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA”, bezeichnet das Landgericht München den GEMA-Sperrhinweis. Dadurch würdigt YouTube die Verwertungsgesellschaft herab. Die Videoplattform muss die Sperrtafeln ändern, sobald das Urteil rechtskräftig wird, ansonsten droht eine hohe Geldstrafe.

Die GEMA hat einen Sieg gegen YouTubes Sperrhinweise erzielt, die beim Abruf zahlreicher Musikvideos oder Livestreams angezeigt werden. Die Videoplattform zeigt anstelle der eigentlichen Inhalte nur den folgenden Text: “Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.”

youtube-gema SperrhinweisIn dem Urteil bezeichnete das Landgericht München diese oder ähnliche Sperrtafel-Texte von YouTube als eine “absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA”. Die Richter sehen darin eine Herabwürdigung und Anschwärzung der GEMA. Es werde mit den Sperrhinweisen ein falscher Eindruck erweckt. Nutzer könnten glauben, dass die GEMA für die Sperrungen der Videos verantwortlich sei, obwohl YouTube sie selbst vornimmt.

“Seit fast drei Jahren führt Youtube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA”, kommentierte GEMA-Vorstand Harald Heker das jetzige Urteil zur Anfang 2013 eingereichten Unterlassungsklage. “Youtube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft.”

Für Heker ist die Entscheidung des Landgerichts München ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber. Nicht die GEMA wolle den Musikgenuss im Internet verhindern. Ihr Ziel sei es, YouTube zu lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. “Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.”

Das Urteil des Landgerichts München ist noch nicht rechtskräftig. Erst danach müsste YouTube die Sperrhinweise ändern oder entfernen. Kommt die Videoplattform dem nicht nach, kann für jeden einzelnen Fall ein Bußgeld von 250.000 Euro drohen.

Die Sperrtafeln sind Teil eines bereits lange andauernden Streits zwischen Googles Videoplattform und der Verwertungsgesellschaft. Seit 2009 streiten sich beide Parteien um die Per-Stream-Minimumvergütung für urheberrechtlich geschützte Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire. Für “vorerst gescheitert” bezeichnete die GEMA Anfang 2013 die Verhandlungen mit YouTube. Daraufhin wendete sich die Verwertungsgesellschaft an die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts ein. Das Musikvideoportal Vevo verzichtete aufgrund des Streits zwischen YouTube und GEMA beim Deutschlandstart im Oktober auf die sonst übliche Zusammenarbeit mit Googles Videoportal.

Zuletzt waren die GEMA-Sperrhinweise im Zusammenhang mit den Protesten in der Ukraine in die Schlagzeilen geraten. Bild.de hatte etwa getitelt: “Gema schaltet auf dem Maidan die Kameras ab”. Tatsächlich hatte aber YouTube den Livestream von den Demonstrationen in Kiew unter Verwendung der bekannten Sperrtafel unterbrochen. Laut GEMA hat Bild inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Die sogenannten YouTube-Sperren lassen sich über Proxy-Erweiterungen umgehen.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]