Das EU-Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Vorschriften für Funkanlagen zugestimmt. Demnach müssen Hersteller alle Mobiltelefone, die sie in der EU verkaufen wollen, zu einem einheitlichen Ladegerät kompatibel machen. Das Parlament hat den Entwurf mit dem Rat vereinbart. Dieser muss ihn noch formal verabschieden.
Alle Mitgliedsstaaten müssen die im Gesetz enthaltenen Vorschriften in den nächsten zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Anschließend können sich die Hersteller ein Jahr lang – also bis 2017 – auf die verbindliche Anwendung der neuen Vorschriften vorbereiten.
“Ich bin besonders erfreut, dass wir uns auf die Einführung eines gemeinsamen Ladegeräts einigen konnten”, sagte die deutsche EU-Abgeordnete Barbara Weiler (SPD). “Dies ist eine gute Nachricht für den Verbraucher und für die Umwelt. So können wir zu Hause Kabelsalat und in der Umwelt 51.000 Tonnen Elektromüll pro Jahr vermeiden.”
Bereits 2009 hatten sich die EU, die UN-Sonderorganisation International Telecommunications Union (ITU) und führende Handyhersteller auf einen standardmäßigen Micro-USB-Anschluss geeinigt. Dieser sollte in allen Geräten verbaut werden und auch zum Laden verwendet werden können. Obwohl auch Apple die Vereinbarung unterzeichnet hatte, setzt es in der neuesten iPhone-Generation noch auf eine Lösung mit zusätzlichem Adapter.
Beim Laden via Micro-USB bestehen dennoch einige Hersteller auf die Verwendung des eigenen Ladezubehörs. Das trifft unter anderem auf Googles Android-Smartphone Nexus 4 zu. In der Betriebsanleitung heißt es: “Verwenden Sie nur das Ladegerät und das Micro-USB-Kabel im Lieferumfang Ihres Nexus 4. Verwendung eines anderen Ladegeräts oder Kabels kann das Telefon beschädigen.”
In Zukunft sind auch diese oder ähnliche Anweisungen nicht mehr zulässig. Die Hersteller haben drei Jahre Zeit, in diesem Bereich nachzubessern.
Die Standardisierung führt der EU zufolge nicht nur zu einer Erleichterung für Nutzer, sondern auch zur Entlastung der Umwelt. Ein neues Smartphone benötige demnach kein neues Ladegerät mehr und das alte, oft noch funktionsfähige lande nicht auf dem Müll.
Auch eine Reform der Richtlinie für Funkanlagen enthält der nun verabschiedete Gesetzentwurf. Dadurch soll eine effiziente Nutzung des Funkspektrums gesorgt sichergestellt werden, dass sich die zunehmende Vielfalt von Geräten nicht gegenseitig beeinträchtigt. Zudem sieht die Richtlinie eine Gewährleistung dafür vor, dass grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt werden.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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