Damit haben Unternehmen eine Vorlage für die Vereinbarung zur externen Verarbeitung von Daten. Die Weitergabe von Daten ist durch das deutsche Bundesdatenschutzgesetz streng geregelt und sowohl für den Auftraggeber wie für den Dienstleister ergeben sich Verpflichtungen.
Der Auftragnehmer darf die anvertrauten Daten nur soweit verwenden, wie der Auftraggeber im Vorfeld bestimmt. Doch auch dem Auftraggeber entwachsen aus solch einer Vereinbarung Pflichten: Ein Unternehmen muss beispielsweise den Dienstleister unverzüglich informieren, falls dieser Arbeit Fehler im Zusammenhang mit dem Datenschutz feststellt.
Die aktualisierte Version 4.0 enthält eine englische Übersetzungshilfen für internationale Geschäftspartner. Für ein konkretes Projekt muss das Vertragswerk jedoch unter Umständen angepasst werden, warnt der BITKOM. Individuellen Bedingungen müssten eigens ausgearbeitet werden.
“Viele Unternehmen lagern Datenverarbeitungsprozesse aus, um externes Know-how zu nutzen und gleichzeitig Kosten zu sparen”, so Susanne Dehmel, Datenschutzexpertin des Verbandes. “Das Bundesdatenschutzgesetz stellt jedoch hohe Anforderungen an die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung. Bei Missachtung können Sanktionen folgen.”
Die BITKOM-Vorlage berücksichtigt daher sowohl die Interessen von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern. Beide Seiten hätten laut BITKOM im Arbeitskreis Datenschutz an dem Vertragsmuster mitgearbeitet. Die “Mustervertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung – Version 4.0” steht kostenlos zum Abruf bereit.
Unternehmen wissen oft nicht, welche Geräte in der Produktion eine IP-Adresse haben, warnt Peter Machat…
KPMG-Studie: 97 Prozent der Cloud-nutzenden Unternehmen verwenden KI-Dienste von Cloud-Anbietern.
Bitkom veröffentlicht Online-Tool und Leitfaden zum KI-Einsatz in Unternehmen. Beide Angebote sind kostenlos.
Neue Kunden sind unter anderem SAP, Conforama Schweiz, 11teamsports, Phillip Morris International, Baywa und Thalia.
Oracle schafft einheitliche Plattform für vier Ministerien und über 250.000 Beamte mit der Oracle Applications…
Der Grund: Geräte, die mit veralteter Software arbeiten, sind anfällig für Cyberangriffe und Datenlecks.