Damit haben Unternehmen eine Vorlage für die Vereinbarung zur externen Verarbeitung von Daten. Die Weitergabe von Daten ist durch das deutsche Bundesdatenschutzgesetz streng geregelt und sowohl für den Auftraggeber wie für den Dienstleister ergeben sich Verpflichtungen.
Der Auftragnehmer darf die anvertrauten Daten nur soweit verwenden, wie der Auftraggeber im Vorfeld bestimmt. Doch auch dem Auftraggeber entwachsen aus solch einer Vereinbarung Pflichten: Ein Unternehmen muss beispielsweise den Dienstleister unverzüglich informieren, falls dieser Arbeit Fehler im Zusammenhang mit dem Datenschutz feststellt.
Die aktualisierte Version 4.0 enthält eine englische Übersetzungshilfen für internationale Geschäftspartner. Für ein konkretes Projekt muss das Vertragswerk jedoch unter Umständen angepasst werden, warnt der BITKOM. Individuellen Bedingungen müssten eigens ausgearbeitet werden.
“Viele Unternehmen lagern Datenverarbeitungsprozesse aus, um externes Know-how zu nutzen und gleichzeitig Kosten zu sparen”, so Susanne Dehmel, Datenschutzexpertin des Verbandes. “Das Bundesdatenschutzgesetz stellt jedoch hohe Anforderungen an die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung. Bei Missachtung können Sanktionen folgen.”
Die BITKOM-Vorlage berücksichtigt daher sowohl die Interessen von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern. Beide Seiten hätten laut BITKOM im Arbeitskreis Datenschutz an dem Vertragsmuster mitgearbeitet. Die “Mustervertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung – Version 4.0” steht kostenlos zum Abruf bereit.
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