Die US-Telekommunikationsbehörde Federal Communications Commission (FCC) wird einem Bericht des Wall Street Journal zufolge in kürze neue Regelungen für Internetzugänge veröffentlichen. Diese sollen eine Priorisierung von Traffic ermöglichen. Die Richtlinien könnten den Anfang vom Ende der Netzneutralität markieren, da sie Anbietern erlauben, gegen Bezahlung ihre Inhalte schneller an den Kunden zu bringen.
Dem widerspricht Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer der Bitkom: “Gerade junge Unternehmen, die sich keine teuren Standleitungen leisten können, werden von gesicherten Qualitätsklassen profitieren. So haben die Nutzer mehr Auswahl und können selbst über Erfolg oder Misserfolg neuer Produkte und Geschäftsmodelle am Markt entscheiden.”
Wie das WSJ weiter berichtet, verbieten die neuen Regeln aber auch jede Blockade oder absichtliche Störung von Diensten. Verträge für bevorzugt behandelte Dienste müssten “wirtschaftlich vernünftig” bleiben, was die FCC selbst von Fall zu Fall entscheiden will.
Das bedeutet für Streaming-Anbieter, dass sie für bevorzugte Behandlung bezahlen müssen, um konkurrenzfähig zu sein. Nur der letzte Teil des Netzes wäre betroffen – die Verbindung zwischen Zugangsknoten und Kunden. Gleichbehandlung soll im Backbone weiterhin gelten. Damit beschränkt die FCC die Regelung nur auf US-Kunden. Allerdings könnte von einer Aufgabe des Netzneutralitätsprinzips Signalwirkung ausgehen.
Das zeigt sich bereits in Rohleders Stellungnahme: “Regelungen zur Netzneutralität müssen sowohl das sogenannte ‘Best Effort’-Prinzip wie auch gesicherte Qualitätsklassen ermöglichen. Die FCC macht nunmehr den Weg für gesicherte Übertragungsqualitäten frei. Die EU sollte sich bei ihren Plänen zur Netzneutralität daran orientieren. Sie muss dafür sorgen, dass Europa bei der Entwicklung garantierter Leistungen im Internet mit den USA und weiteren Ländern Schritt halten kann.”
Eine Gefahr der Benachteiligung von gleichwertigen Diensten sieht er hingegen nicht. Er geht davon aus, dass das strenge deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht bereits heute eine wettbewerbswidrige Diskriminierung verhindere. “Netzbetreiber müssen ihre Angebote allen Interessenten zu kommerziellen und transparenten Bedingungen zugänglich machen.”
Die FCC hatte 2010 die bisherigen Regeln für die Netzneutralität im Open Internet Order festgelegt. Die Regelungen sehen eine transparente Netzwerkverwaltung vor und untersagen das Blockieren von Inhalten ebenso wie “unangemessenes Diskriminieren” von Traffic durch die Provider. Ein US-Bundesberufungsgericht in Washington urteilte im Januar 2014 allerdings, dass sie ungültig seien. Zwar habe die FCC regulatorische Befugnisse in diesem Bereich, jedoch könne sie die Netzneutralität nicht durchsetzen, da sie Breitbandanbieter als Informationsanbieter eingestuft hat.
Anfang des Monats hatte das EU-Parlament hingegen Netzneutralität ohne größere Einschränkungen im sogenannten “Telekom-Paket” festgeschrieben. Jedoch bezeichnen Verfechter wie etwa der Verein “Digitale Gesellschaft” die Klausel zu Spezialdiensten nach wie vor als zu schwammig. So heißt es in einer Mitteilung, dass die neue Verordnung offen lasse, was als Spezialdienst angeboten werden darf. Der Verordnungstext ordnet Spezialdienste als Dienste für Anwendungen ein, die besondere Qualitätsmerkmale einfordern, diese dürfen jedoch nicht als Ersatz für einen Internetzugang vermarktet oder genutzt werden. Netzprovider dürfen daher solche Dienste nur dann anbieten, wenn die Kapazitäten ausreichen und diese Services zusätzlich angeboten werden können. Verfügbarkeit und Qualität der Internetzugangsdienste dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]
Tipp: Wie gut kennen Sie sich mit der europäischen Technologie-Geschichte aus? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Assistenzsysteme unterstützen Monteure bei der Arbeit. Zu oft zahlt man jedoch mit den eigenen Daten…
Hersteller werden stärker in die Pflicht genommen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in den Blick…
LLMs besitzen einerseits innovative neue Fähigkeiten, stellen Unternehmen allerdings auch vor diverse Herausforderungen: ob EU…
Server-Ausbau in den USA und China macht große Fortschritte, deutscher Weltmarktanteil sinkt. Lichtblicke in Frankfurt…
Der Markt für Workplace Services gerät in Bewegung. Das bestmögliche digitale Nutzererlebnis gilt als Schlüssel…
Schutz für 10.000 Postfächer über rund 200 Domains: Private-Stack-Variante kombiniert Vorteile einer Cloud-Lösung mit Sicherheit…
View Comments
Natürlich ist das "erlauben" bzw. anbieten von priorisiertem Traffic kein Eingriff in die Netzneutralität - im Gegenteil: sie sind Teil dessen. Aus guten Gründen gab es schon bisher QoS Klassen und Verträge wie Peeringabkommen mit QoS Definitionen - auch auf Diensteebene.
Problematisch wird es allerdings fast immer dann, wenn staatliche Institutionen vs Regierungen am Internet "verschlimmbessern" wollen. Das Internet verdankt seinen beachtlichen Erfolg gerade der Tatsache, das KEIN Staat signifikanten Einfluß auf das Netz wie seine Strukturen nehmen konnte bzw. genommen hat.
Viel wichtiger bleibt, das auch Enduser eine möglichst breite, freie Auswahl an Zugangsanbietern bekommen - nicht beschränkt durch staatliche Lizensierungen oder Privilegisierungen.