Patentstreit: EU-Kommission fällt wegweisende Entscheidungen

Die EU-Kommission hat bedeutende Entscheidungen in Bezug auf Patentstreitigkeiten getroffen. Sie spricht selbst vom “Ende der Smartphone-Patentkriege”. Demnach muss Motorola Mobility das bisherige Patentgebaren gegenüber Apple in Deutschland beenden. Es hat mit der Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen. Darüber hinaus hat die EU in einem zweiten Verfahren Samsungs bindenden Verpflichtungszusagen zu Unterlassungsverfügungen bei Standard-Patenten akzeptiert.

Joaquín Almunia, der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, erklärt: “Die sogenannten Smartphone-Patentkriege dürfen nicht auf Kosten der Verbraucher ausgetragen werden. Deshalb müssen sich alle Industrie-Beteiligten an die Wettbewerbsregeln halten. Unser Beschluss zu Motorola, in Verbindung mit dem heutigen Beschluss, die Verpflichtungszusagen von Samsung zu akzeptieren, schafft Rechtssicherheit bezüglich der Umstände, unter denen Unterlassungsklagen zur Durchsetzung standardessentieller Patente wettbewerbswidrig sein können. Dies trägt auch zum ordnungsgemäßen Funktionieren der Normung in Europa bei. Patentinhaber sollten für die Nutzung ihres geistigen Eigentums fair vergütet werden, und Anwender solcher Normen sollten zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen Zugang zu standardisierter Technologie erhalten. Die Wahrung dieses Gleichgewichts gewährleistet, dass Verbrauchern eine breite Auswahl an interoperablen Produkten geboten wird.”

Im Zentrum des Streits zwischen Motorola Mobility und der EU steht die Frage, ob Patente für Industriestandards genutzt werden können, um vor Gericht eine Unterlassungsverfügung einem damit zusammenhängenden Verkaufsverbot erwirken zu können.

Die betroffenen standardessentiellen Smartphone-Patente (SEP) von Motorola Mobility beziehen sich auf die GPRS-Mobilfunknorm des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) als Teil der GSM-Norm. Diese beinhalten eine zentrale Industrienorm für mobile und drahtlose Telekommunikationsdienste. Motorola Mobility verpflichtete sich bei Einführung der Norm in Europa, die Lizenzen für die Patente, die der Konzern als für die Norm unerlässlich erklärt hatte, zu FRAND-Bedingungen zu erteilen.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass Motorola missbräuchlich eine Unterlassungsverfügung auf der Grundlage eines SEP in Deutschland gegen Apple beantragt und vollstreckt hat. Der Konzern hatte sich damals verpflichtet, eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen zu erteilen. Darüber hinaus hatte Apple die Absicht geäußert, die Lizenz zu erwerben und die von dem zuständigen deutschen Gericht festzulegenden FRAND-Gebühren zu zahlen.

Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass es wettbewerbswidrig war, dass Motorola unter Androhung der Vollstreckung der Unterlassungsverfügung darauf bestand, dass Apple die Rechte auf gerichtliche Prüfung der Gültigkeit von Motorola-SEP oder des Verstoßes gegen diese SEP durch Apple-Mobilgeräte aufgibt.

Zudem nahm die EU die Verpflichtungserklärung von Samsung an. Diese zeigt auf, wie Rechtsstreitigkeiten in Zukunft beigelegt werden. Samsung hat zugesagt, keine Unterlassungsverfügungen in Europa auf Grundlage der eigenen standardessentiellen Patente (SEP) für Smartphones und Tablet-Computer gegen Unternehmen zu erwirken, die einen bestimmten Lizenzierungsrahmen einhalten. Kommt es zu unterschiedlichen Ansichten darüber, welche Bedingungen als fair, zumutbar und diskriminierungsfrei (“FRAND”-Bedingungen) anzusehen sind, vermittelt ein Gericht oder – bei Zustimmung der Parteien – eine Schiedsstelle zwischen Patentinhaber und Lizenznehmer. Der EU zufolge besteht durch die Verpflichtungszusagen Rechtssicherheit für alle potentielle Lizenznehmer, die bei Samsung eine Lizenz für einschlägige SEP erwerben wollen.

Wie aus dem Lizenzrahmen zu entnehmen ist, soll die Verhandlungsdauer bis zu 12 Monaten dauern können. Sollte nach Ablauf der Frist keine Einigung erzielt werden, legt ein Gericht oder eine Schiedsstelle die “FRAND”-Bedingungen fest. Dies setzt allerdings eine Zustimmung beider Seiten voraus. Ein unabhängiger Treuhänder wird die Kommission bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Verpflichtungen beraten.

[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]

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Andre Borbe

Andre ist Jahrgang 1983 und unterstützte von September 2013 bis September 2015 die Redaktion von silicon.de als Volontär. Erste Erfahrungen sammelte er als Werkstudent in den Redaktionen von GMX und web.de. Anschließend absolvierte er ein redaktionelles Praktikum bei Weka Media Publishing. Andre hat erfolgreich ein Studium in politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik in München abgeschlossen. Privat interessiert er sich für Sport, Filme und Computerspiele. Aber die größte Leidenschaft ist die Fotografie.

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