Zum ersten Mal hat die Deutsche Telekom einen Transparenzbericht zu behördlichen Anfragen veröffentlicht. Aus diesem geht hervor, dass die Justiz den Telekommunikationskonzern 2013 zur Überwachung von etwa 50.000 Anschlüssen aufgefordert hat. Teilnehmerbestandsdaten hat das Unternehmen in 436.331 Fällen an die Behörden übermittelt.
Der Großteil der etwa 50.000 Anschlussüberwachungen fand aufgrund § 100a StPO statt. Dieser besagt, dass berechtigte Behörden auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung hin die Telekommunikation auch ohne Wissen des Betroffen überwachen und aufzeichnen dürfen. Allerdings müssen bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine der schweren Katalogstraftaten des § 100a StPO (beispielsweise Raub, Erpressung, Mord und Totschlag) begangen, versucht oder vorbereitet hat. Einige der Überwachungsmaßnahmen beruhen auf dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10) und den Landespolizeigesetzen.
Die Deutsche Telekom, so wie jeder andere Provider, muss dem Gesetz nach Auskunft an Sicherheitsbehörden erteilen und Überwachungsmaßnahmen ermöglichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wie der Konzern mitteilte, halte es das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz streng ein. Die Telekom werde nur dann tätig, “wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.”
Es arbeiten immer zwei Mitarbeiter an allen Unterstützungsleistungen für Überwachungsmaßnahmen zusammen und kontrollieren sich gegenseitig. Dabei dokumentieren sie die einzelnen Bearbeitungsschritte. Der Sicherheitsbevollmächtigte sowie die Bundesnetzagentur kontrollieren dies regelmäßig. Als weitere Instanz prüfen der Telekom-Datenschutzbeauftragte und die interne Revision die Vorgänge.
Vor der Deutschen Telekom hatte der Berliner E-Mail-Dienstleister Posteo einen Transparenzbericht veröffentlicht. Bevor das Unternehmen dies tat, hatte es ein Gutachten in Auftrag gegeben, das untersuchen sollte, ob es deutschen Telekommunikationsanbietern trotz gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten gestattet ist, einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele unterstützte die Berliner Firma dabei. Er stellte eine entsprechende Anfrage (PDF) an die Bundesregierung. Dem Bundesjustizministerium zufolge dürfen in einem Transparenzbericht allerdings nur statistische Daten zu Art und Anzahl behördlicher Anfragen aufgeführt werden. Anbietern ist es nicht gestattet, Angaben über einzelne Auskunftsersuchen und Auskunftserteilungen oder über Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen zu machen
[mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de]
Hersteller werden stärker in die Pflicht genommen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in den Blick…
LLMs besitzen einerseits innovative neue Fähigkeiten, stellen Unternehmen allerdings auch vor diverse Herausforderungen: ob EU…
Server-Ausbau in den USA und China macht große Fortschritte, deutscher Weltmarktanteil sinkt. Lichtblicke in Frankfurt…
Der Markt für Workplace Services gerät in Bewegung. Das bestmögliche digitale Nutzererlebnis gilt als Schlüssel…
Schutz für 10.000 Postfächer über rund 200 Domains: Private-Stack-Variante kombiniert Vorteile einer Cloud-Lösung mit Sicherheit…
Huawei Connect Paris: Innovationen rund um Data Center, Storage und IT-Sicherheit.