Adobe, Apple, Google und Intel wollen wegen des Gehaltskartells freiwillig 324,5 Millionen Dollar Schadenersatz bezahlen, wie aus Gerichtsdokumenten hervor geht. Diese Dokumente bestätigen die zuvor schon von Reuters genannte Summe. Diese außergerichtliche Einigung muss die zuständige US-Bezirksrichterin Lucy Koh noch genehmigen.
Fast 65.000 Angestellte hatten den Arbeitgebern in einer Sammelklage vorgeworfen, ein gegenseitiges Abwerbeverbot vereinbart zu haben, um Gehälter in der IT-Branche künstlich niedrig zu halten. Ende des Monats sollte der Fall verhandelt werden. Doch dann einigten sich die Vertreter der Anklage und die Konzerne Ende April auf einen außergerichtlichen Vergleich.
Kommt der Fall wie geplant vor Gericht, hätte den Beklagten laut Gerichtsunterlagen eine Schadenersatzzahlung von bis zu 3 Milliarden Dollar gedroht. Laut US-Wettbewerbsgesetz hätte diese sich auf bis zu 9 Milliarden Dollar verdreifachen können. Daher waren auch nicht alle mit der jetzt ausgehandelten Summe zufrieden. Ein Kläger bezeichnete sie als bei Weitem nicht hoch genug. Die 324,5 Millionen Dollar entsprechen wenigen Tausend Dollar pro betroffenem Mitarbeiter.
Außer Adobe, Apple, Google und Intel gehörten auch Intuit, Lucasfilm und Pixar zu den Beklagten. Sie hatten schon vergangenes Jahr einem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt. Lucasfilm und Pixar erklärten sich bereit, 9 Millionen Dollar an betroffene Mitarbeiter auszuzahlen. Intuit verplichtete sich zur Zahlung von 11 Millionen Dollar. Die Vereinbarungen galten für rund acht Prozent der Kläger.
Der Rechtsstreit nahm 2011 mit der Klage eines ehemaligen Software-Entwicklers von Lucasfim seinen Anfang. Als in der Folge zahlreiche weitere Klagen dieser Art eingingen,fasste Richterin Koh sie zu einer Sammelklage zusammen. An dieser beteiligten sich 64.600 aktuelle und ehemalige Entwickler, Designer, Qualitätsanalysten, Künstler, Autoren und Systemadministratoren, die zwischen 2005 und 2010 bei den sieben Unternehmen beschäftigt waren.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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