Das Gericht der Europäischen Union hat die Berufung Intels gegen die Zahlung einer Strafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro abgewiesen (PDF). Die Europäische Kommission hatte 2009 das Bußgeld erhoben, da der Chiphersteller seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt habe, um AMD zu schwächen. Im beanstandeten Zeitraum von 2002 bis 2007 hatte Intel mindestens einen Marktanteil von 70 Prozent.
“Von einem Unternehmen in beherrschender Stellung gewährte Exklusivitätsrabatte sind bereits ihrer Art nach geeignet, den Wettbewerb zu beschränken und die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen”, erklärten die Richter.
Auch die Zahlungen an Media-Saturn seien geeignet gewesen, AMDs Wettbewerbszugang zu blockieren. Intel hatte die Bedingungen gestellt, dass nur Computer mit den eigenen x86-Prozessoren in Geschäften von Media-Saturn verkauft werden.
Die Vereinbarungen mit HP, Acer und Lenovo gegen Zahlungen von Intel AMD-Produkte später oder überhaupt nicht auf den Markt zu bringen, eigneten sich nach Meinung des Gerichts, ebenfalls dafür den Markteintritt von AMD zu erschweren.
Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass Intel keine schlüssigen Argumente liefern konnte, dass die verhängte Geldstrafe unverhältnismäßig wäre. Zudem weist das Gericht daraufhin, dass die Kommission sich am unteren Ende der möglichen Strafen orientiert hat. Sie habe die Geldbuße an 4,15 Prozent von Intels Jahresumsatzes festgelegt. Die Obergrenze liegt bei 10 Prozent.
Es ist die höchste Geldstrafe die die Europäische Kommission jemals gegen ein einzelnes Unternehmen wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln verhängt hat. Intel kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
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