Bing: Auch Microsoft setzt Recht auf Vergessen um

Nach dem Google bereits ein Formular für Löschanträge entwickelt hat, arbeitet Microsoft derzeit an der Umsetzung für seine Suchmaschine Bing. Mitte Mai hatte der Europäische Gerichtshof ein Urteil zum “Recht auf Vergessen” gefällt. Demnach müssen Nutzer die Möglichkeit bekommen, die Löschung von Links aus der Ergebnisliste von Suchmaschinen zu beantragen. Bei Microsoft verzögert sich die Einführung eines Löschformulars allerdings noch. Das geht aus einem Eintrag auf einer Bing-Hilfeseite hervor.

“Wir arbeiten derzeit an einem speziellen Verfahren für Bürger der Europäischen Union, damit sie die Löschung bestimmter personenbezogener Ergebnisse von Bing beantragen können, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheinen”, schreibt Microsoft. “Angesichts der vielen Fragen, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden sollte, brauchen wir für die Entwicklung eines solchen Systems einige Zeit.”

Die Richter fällten das Urteil, nach dem ein Spanier von Google gefordert hatte, ein Suchergebnis zu entfernen. Er fand bei einer Google-Suche nach seinem Namen die Bekanntmachung über eine Zwangsversteigerung seines Hauses. Diese wurde vor Jahren aufgrund unbezahlter Sozialversicherungsbeiträge gerichtlich angeordnet. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Spanien kann man die amtliche Bekanntmachung weiterhin auf der Website einer Tageszeitung finden. Von Google verlangte der Betroffene, Suchverweise zu dieser Information zu löschen. Das oberste EU-Gericht gab ihm weitgehend Recht.

Google hatte Ende Mai dem Urteil entsprochen und ein Online-Formular für Löschanträge bereitgestellt. Das Gericht entschied, dass Google nun bei jeder Anfrage überprüfen muss, ob beanstandete Suchergebnisse die Privatsphäre verletzen, unerheblich sind oder nicht mehr in dem ursprünglichen Zusammenhang stehen.

“Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen”, schreibt Google auf der Formular-Seite. “Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.”

Das Urteil ist allerdings nur auf die Europäische Union beschränkt – gilt hier aber für alle Betreiber von Suchmaschienn. So muss zum Beispiel auch Yahoo die Entscheidung umsetzen und ein Verfahren für Löschanfragen entwickeln. Gegenüber ITespresso.de teilte ein Sprecher mit, dass das Unternehmen an einer Lösung für Yahoo-Nutzer in Europa arbeitet. Dabei wolle es die wichtigen Aspekte der Privatsphäre mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang bringen. Noch sei unklar, wann ein entsprechendes Formular fertig werde.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

Andre Borbe

Andre ist Jahrgang 1983 und unterstützte von September 2013 bis September 2015 die Redaktion von silicon.de als Volontär. Erste Erfahrungen sammelte er als Werkstudent in den Redaktionen von GMX und web.de. Anschließend absolvierte er ein redaktionelles Praktikum bei Weka Media Publishing. Andre hat erfolgreich ein Studium in politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik in München abgeschlossen. Privat interessiert er sich für Sport, Filme und Computerspiele. Aber die größte Leidenschaft ist die Fotografie.

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