ITC-Urteil: Apple und Samsung ziehen Beschwerde zurück
Beide Konzerne glauben, dass die Aussichten auf Berufung nicht erfolgsversprechend sind. Das Verfahren dreht sich um Schutzrechte für Touchscreens und die Erkennung von angeschlossenem Zubehör. In einem separaten Verfahren könnte Apple aber dennoch Schadenersatz von Samsung fordern.
Die beim Court of Appeals for the Federal Circuit eingereichten Beschwerden haben Apple sowie Samsung zurückgezogen. Sie richteten sich gegen ein Urteil der International Trade Commission (ITC). Das geht aus einem Bericht von AppleInsider hervor. Dieser beruft sich auf den Patentblogger Florian Müller. Demnach sahen beide Parteien keine Aussichten auf ein erfolgreiches Berufungsverfahren.
Im August 2013 hatte die ITC festgestellt, das Samsung zwei Schutzrechte von Apple verletzt. Sie umfassen Techniken für Touchscreens und die Erkennung eines angeschlossenen Kopfhörers.
Samsungs Einspruch hatte als Ziel, das von der ITC verhängte Verkaufsverbot wieder aufzuheben. Allerdings wirkte sich das Verbot aus wirtschaftlicher Sicht kaum auf das koreanische Elektronikunternehmen aus. Es konnte seine Geräte derart verändern, dass Apples geistiges Eigentum nicht mehr unerlaubt verwendet werden musste.
Der iPhone-Hersteller wollte vor dem Berufungsgericht erreichen, dass Samsung die patentverletzenden Geräte nicht überarbeiten darf. Dem Bericht von AppleInsider zufolge habe Apple vermutlich ursprünglich angestrebt, das Verkaufsverbot auszuweiten.
Wie Müller in seinem Blog schreibt, könne Apple allerdings von Samsung noch Schadenersatz für frühere Patentverletzungen verlangen. Dafür müsse es jedoch eine weitere Klage einreichen. Für ein Bezirksgericht seien die Entscheidungen der ITC nicht bindend. Ein Gericht müsse im Rahmen dieser Klage erneut eine Entscheidung über die angeblichen Verstöße und auch die Gültigkeit der Schutzrechte treffen.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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