FISA-Überwachung: US-Justiz muss Dokumente offenlegen

US Department of Justice

Die Electronic Frontier Foundation hatte geklagt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Justizministerium zu Unrecht die Unterlagen vollständig zurückgehalten hat. Unter anderem geht es um ein Gutachten sowie vier Urteile des Geheimgerichts FISC.

Ein Bezirksgericht in Oakland, Kalifornien, hat das US-Justizministerium verurteilt, Dokumente zugänglich zu machen, die Informationen über gegen US-Bürger gerichtete Abhörmaßnahmen nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) enthalten. Wie Computerworld berichtet, handelt es sich um 66 Seiten. Dazu zählen unter anderem ein Gutachten sowie vier Urteile des Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC).

US Department of JusticeDie vorsitzende Richterin Yvonne Gonzalez Rogers ist der Ansicht, dass die Dokumente unerlaubt der Öffentlichkeit vorenthalten wurden. Sie fällte das Urteil im Rahmen einer Klage der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) gegen das Department of Justice. Die EFF wirft dem US-Justizministerium vor, gegen das US-Gesetz Freedom of Information Act zu verstoßen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Organisation sich dabei auf ein im vergangenes Jahr durchgesickertes Dokument bezog. Demnach rechtfertigte die US-Regierung die Sammlung von Telefondaten von nahezu allen US-Bürgern mit einer “geheimen Interpretation” des USA Patriot Acts.

Die Regierung beschloss den Patriot Act nach den Terroranschlägen von 2001. Es erlaubt ihr, die eigenen Bürger zu überwachen. Das Geheimgericht FISC kontrolliert die Abhörmaßnahmen. Die EFF und die American Civil Liberties hatten Computerworld zufolge 2011 geklagt, um festzustellen, welche Art von Überwachungsmaßnahmen die Regierung bei dem Geheimgericht angefragt hat. In Folge des Rechtsstreits seien hunderte zuvor als geheim eingestufte Dokumente offengelegt worden. Laut EFF belegen diese, dass die NSA die gesammelten Daten missbraucht.

Richterin Rogers kommt zu dem Schluss, dass das Justizministerium Unterlagen vollständig zurückhalte, obwohl Teile davon freigegeben werden müssen, so Computerworld weiter. Darüber hinaus fehle eine Begründung seitens des Ministeriums, warum die Dokumente so viele Details über Quellen, Aktivitäten und Methoden enthielten, weswegen sie nicht offengelegt werden könnten. Die Unterlagen stammen aus den Jahren 2005 bis 2008.

“Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass das öffentliche Interesse an den zurückgehaltenen Unterlagen erheblich ist”, zitiert Computerworld aus der Urteilsbegründung. “Die Reichweite und Rechtmäßigkeit der derzeitigen Überwachung von weiten Teilen der Bevölkerung durch die Regierung ist ein Thema, das die Öffentlichkeit sehr interessiert und beunruhigt.”

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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