Kunden mit einem LTE-fähigen Mobilfunkvertrag der Deutsche Telekom können in Belgien, Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen und Polen die schnelle Datenverbindung ohne Zusatzkosten verwenden. Der Bonner Konzern hat entsprechende Roaming-Vereinbarungen mit Netzbetreibern in diesen Ländern getroffen. In Kürze soll auch Großbritannien folgen.
Telekom-Kunden können bereits seit Anfang Mai mit den Datentarifen “Travel & Surf” weltweit zu Preisen wie in den Ländern der Europäischen Union mobil surfen. In Ländern außerhalb der EU bietet der “Travel & Surf DayPass M” für 2,95 Euro ein Datenvolumen von 50 MByte. Der Wochenpass enthält 150 MByte und kostet 14,95 Euro. Die Telekom berechnet pro Megabyte weltweit mindestens 6 Cent. Privat- und Geschäftskunden können die Travel-&-Surf-Pässe für die Ländergruppen 2 (etwa Türkei) und 3 (beispielsweise Brasilien) buchen. Prepaid-Kunden zahlen für den Tagespass M mit 50 MByte Datenvolumen für die Ländergruppen 2 und 3 jeweils 6,95 Euro. Die Internetverbindung wird automatisch beendet oder die Transferrate reduziert, wenn das Inklusivvolumen aufgebraucht wurde. Somit sollen hohe Kosten bei der Internetnutzung im Ausland verhindert werden.
Darüber hinaus bietet die Telekom ab dem 1. Juli die Auslands-Tarifoption “All Inclusive” an. Sie steht allen Vertragskunden mit einer Inlands-Flatrate zur Verfügung. Sie ermöglicht ihnen im EU-Ausland unbegrenztes Telefonieren, SMS schreiben und mobiles surfen zum Festpreis. Dabei fallen keine zusätzlichen Roamingkosten an. Die Option kostet bei einer Laufzeit von zwölf Monaten monatlich 5 Euro. Für eine vierwöchige Laufzeit, müssen Kunden 19,95 pro Monat bezahlen. Diese Variante eignet sich vor allem für Kunden, die die Flatrate nur für den Urlaub brauchen und sich nicht länger binden möchten.
Die neuen Auslands-Tarifoptionen der Telekom sind eine Reaktion auf den vorzeitig auf den Beschluss des EU-Parlaments, die Roaminggebühren abzuschaffen. Bereits zum 15. Dezember 2015 könnten sie entfallen, wenn der Ministerrat der EU-Staaten keine Einwände mehr erhebt. Nur bei zweckwidriger oder missbräuchlicher Nutzung wird weiter eine Gebühr erhoben.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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