Die von der Europäischen Union beschlossene Ökodesign-Richtlinie für Computer und Netzteile (PDF) ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Sie legt Richtwerte für die maximale Leistungsaufnahme und Effizienz pro Jahr fest.
In einem Jahr dürfen Geräte der Klasse A nicht mehr als 133 kWh aufnehmen. In Klasse B liegt der Grenzwert bei 158 kWh, in Klasse C bei 188 kWh und in Klasse D bei 211 kWh. Ab Januar 2016 werden die Grenzwerte noch einmal verschärft. Dann darf Klasse A nur noch 94 kWH, Klasse B 112 kWh, Klasse C 134 kWh und Klasse D 150 kWh aufnehmen.
Darüber hinaus sieht die Ökodesign-Richtlinie vor, dass alle neuen Computer ab sofort über einen Ruhezustand- oder ähnlichen Modus verfügen müssen. Dabei darf die Stromaufnahme höchstens bei 5 Watt liegen. Im ausgeschalteten Zustand ist der Höchstwert auf 1 Watt beschränkt. In Consumer-PCs verbaute Netzteile mit einer Leistung von über 75 Watt müssen zudem bei 20, 50 und 100 Prozent Auslastung eine Effizienz von 82, 85 und 82 Prozent erreichen.
Die Hersteller müssen zudem ab dem 1. Juli in ihren Handbüchern und auf frei zugänglichen Websites über die Energieeffizienz-Klasse informieren. Dabei müssen auch die Leistungsaufnahmen im Aus-, Ruhe- und Leerlaufzustand angeben werden. Zudem sieht die Ökodesign-Richtlinie vor, die Effizienz von internen sowie externen Netzteilen anzugeben. Wie viel Energie ein System unter Volllast aufnimmt, regelt die Verordnung allerdings nicht. Die Ökodesign-Richtlinie der EU umfasst neben Consumer-Geräten auch Workstations und Server.
Die Europäische Kommission will mit der Ökodesign-Richtlinie Mindeststandards für die Computer-Branche setzen. Durch die Maßnahmen werden nach Schätzungen der EU-Kommission künftig Energieeinsparungen von mindestens 12,5 Terrawattstunden pro Jahr erzielt. Das entspricht der Leistung von 16 mittelgroßen Kohlekraftwerken oder dem CO2-Ausstoß von 2,5 Millionen Autos. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt das Vorgehen der EU.
“Im Idealfall sind die Anforderungen so gesetzt, dass die Hersteller bis Inkrafttreten sich etwas strecken müssen, um sie zu erreichen. Sie sollten aber so gesetzt sein, dass sie realistisch auch erreichbar sind und im Endeffekt nur die schlechtesten und ineffizientesten, also die Stromschlucker, beim Inkrafttreten vom Markt ‘abgeschnitten’ werden. Wir sprechen dabei vom sogenannten ‘Push’-Mechanismus,” sagte Robert Pörschmann, BUND-Energieexperte, auf Nachfrage von ITespresso.
Der BUND ist zudem der Ansicht, dass auch der “Pull-Mechanismus” eingesetzt werden sollte. Dieser sieht vor, besonders sparsame Geräte auf dem Markt auszuzeichnen, um weitere Anreize für energiesparende- und umweltschonende Computer zu schaffen. “Dafür steht das sogenannte ‘Energielabel’, was Sie von Kühlschränken und Fernsehern kennen. Leider wurde bei Computern versäumt, eine vergleichbare Kennzeichnung einzuführen, was wir sehr bedauern und kritisieren”, so Pörschmann weiter. Eine vom BUND in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2013 zeigt, dass auch die Verbraucher sich eine ähnliche Kennzeichnung bei Computern wünschen.
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