Auf Anweisung des US-Ministeriums für Heimatschutz hat die US-amerikanische Transportsicherheitsbehörde TSA die Sicherheitsvorgaben für “bestimmte ausländische Flughäfen” angepasst. Sie sehen eine verschärfte Kontrolle von elektronischen Geräten vor dem Abflug vor. Passagiere dürfen bei bestimmten Direktflügen in die USA ein Flugzeug nicht betreten, wenn der Akku eines mitgeführten elektronischen Geräts leer ist und es somit nicht eingeschalten werden kann.
Wie Jeh Johnson, Minister für Heimatschutz der Vereinigten Staaten, erklärt, sind die verschärften Kontrollen Teil eines laufenden Prozesses zur Bewertung der globalen Bedrohungslage. “Ich habe die TSA angewiesen, auf bestimmten ausländischen Flughäfen mit Direktflügen in die USA verschärfte Sicherheitskontrollen einzuführen”, sagte Johnson.
Die Behörde befürchtet offenbar, dass Sprengstoff in einem Notebook- oder Smartphone-Akku versteckt sein könnte. Solche Bomben entwickeln angeblich militante islamische Gruppen in Syrien und dem Jemen. Auf diese Weise lassen sich die bisherigen Sicherheitskontrollen an Flughäfen überlisten.
Betroffen von den neuen Kontrollen ist der BBC zufolge unter anderem der Londoner Flughafen Heathrow. An ausländischen Flughäfen kontrolliert die USA nicht selbst, allerdings seien die Fluglinien und die Flughäfen verpflichtet, die von der TSA aufgestellten Sicherheitsstandards umzusetzen.
Flughäfen in Großbritannien, Frankreich und Deutschland sollen zugestimmt haben, die neuen Regeln zu befolgen, heißt es in dem Bericht weiter. Die Agentur Reuters will zudem erfahren haben, dass die Beamten besonders häufig Mobiltelefone von Apple und Samsung für Kontrollen auswählen.
“Wir werden sicherstellen, dass die notwendigen Schritte die Reisenden möglichst wenig belasten”, heißt es weiter in der Stellungnahme des Ministers. Zudem tausche man aktuelle und relevante Informationen mit Verbündeten und der Flugbranche aus, um ein Bewusstsein für die Sicherheitslage zu schaffen und die Reisenden zu schützen.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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