Einem Bericht aus der aktuellen Ausgabe von “Der Spiegel” zufolge wehren sich die Bundesländer gegen das geplante Handelsabkommen TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) zwischen der EU und den USA. Sie fordern mehr Transparenz bei den Verhandlungen. Zudem stören sie sich am Investitionsschutzverfahren.
Die Länder fordern, dass “Investoren grundsätzlich auf den Rechtsweg vor nationalen staatlichen Gerichten zu verweisen sind”.
Wie Spiegel berichtet, warnen die Länder, nur die niedrigsten Standards aus anderen Abkommen zu verwenden. Sie glauben darüber hinaus, dass die Bundesregierung eine Teilnahme an TTIP nur mit Zustimmung des Bundesrates verabschieden kann.
Im Juni 2013 hatten die EU und die USA begonnen die Verhandlungen zu TTIP vorzubereiten. Einen Monaten später begannen die Gespräche. Durch die Bildung einer Freihandelszone soll die Wirtschaft beider Partner gestärkt werden. Dafür sollen Zölle und Handelshemmnisse reduziert werden. Allerdings gibt es in Europa viele Gegner von TTIP. Sie befürchten, dass das Abkommen die Standards bei Verbraucherschutz, Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit senken wird. Im US-Kongress bildet sich ebenfalls Widerstand.
Besonders in der Kritik steht, dass Unternehmen Staaten verklagen können, sollten Gesetze oder staatliches Handeln zu einem Rückgang von Gewinnerwartungen führen. Des Weiteren stoßen sich die Kritiker daran, dass die Verhandlungen zu TTIP hinter verschlossenen Türen stattfinden. Zudem hätten Großkonzerne direkten Einfluss auf den Vertragstext. Ähnliche Vorwürfe wurden auch beim TISA-Abkommen laut.
Bis 6. Juli 2014 konnten Unternehmen und Privatpersonen ihre Ansichten zu TTIP der Europäischen Kommission mitteilen. Dafür stellte sie einen Fragebogen mit dem Namen “Öffentliche Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung im Rahmen der TTIP” zur Verfügung.
Wikileaks-Dokumente über TISA zeigen, dass die USA eine weitgehend unbeschränkte Übermittlung von Kontodaten aus anderen Ländern fordern. Damit wird der europäische Datenschutz unterlaufen. Darüber hinaus glauben Forscher, dass es eine Gefahr für die Unterzeichnerländer bei der Regulierung der Finanzmärkte darstellt. Zudem sieht die Geheimhaltung vor, dass erst fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Abkommens, der Entwurfstext veröffentlicht werden darf.
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Der Grund: Geräte, die mit veralteter Software arbeiten, sind anfällig für Cyberangriffe und Datenlecks.
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Da dieser Artikel nur halbherzig über die sich anbahnende Katastrophe informiert, hier mehr zum Thema:
http://www.umweltinstitut.org/themen/verbraucherschutz/freihandelsabkommen/ttip-hintergrundinformationen.html
Sei wirklich jedem ans Herz gelegt!!!
Noch ein Nachtrag sei mir verziehen:
https://www.campact.de/ttip/appell/teilnehmen/