Auf Google und andere Internetkonzerne kommen strengere Regulierungen durch das Bundeskartellamt zu. Dafür hat die Behörde einen 30-seitigen Entwurf erarbeitet. Das geht aus einem Bericht von TechCrunch hervor. Es beruft sich dabei auf die Sunday Times, der eine Kopie des Dokuments vorliegt. Demnach sieht der Entwurf vor, dass Internetkonzerne wie Google künftig wie Versorgungsunternehmen behandelt werden. Dadurch erhält das Bundeskartellamt mehr Befugnisse gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber.
Bereits Anfang Juli berichtete das Magazin Der Spiegel von den Plänen des Bundeskartellamts. Die Einstufung von Google als Versorgungsunternehmen wäre demnach nur eine “Notlösung” für den Fall, dass alle anderen Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden.
Bereits in der Vergangenheit hat das Bundeskartellamt großen Technologiefirmen die Stirn geboten. Gegen Amazon stellte es im November 2013 ein Verfahren ein, nachdem der Online-Händler den Forderungen der Behörde vollständig nachgekommen war. Der Konzern entfernte eine Klausel aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Nachteil für externe Händler darstellte. Sie untersagte es ihnen, Waren an andere Stelle günstiger zu verkaufen.
Google steht auch im Fokus anderer deutscher Behörden. Ende Juni schlug Bundesjustizminister Heiko Maas in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine Entflechtung des Internetkonzerns vor. “Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 Prozent des gesamten Markts abdeckt. Da wären Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan”, sagte Maas.
Die in Bonn ansässige Monopolkommission, die der Bundesregierung als unabhängiges Beratergremium zur Seite steht, hat in ihrem jüngsten Hauptgutachten jedoch zur “Besonnenheit im Umgang mit Internetdiensten” aufgefordert. Eine “Erweiterung des wettbewerbsrechtlichen Instrumentariums erscheint auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisbasis (noch) nicht angezeigt”, heißt es in einer vor einer Woche veröffentlichten Pressemitteilung (PDF). Die Kommission weist allerdings darauf hin, dass eine “vertiefte Analyse” möglicher Probleme in den Bereichen Daten-, Verbraucher- und Wettbewerbsschutz noch ausstehe.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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